Politik

Ausschluss Gerhard Schröders SPD-Ortsvereine gehen in die nächste Instanz

In Teilen seiner Partei ist Schröder nicht mehr wohlgelitten - aber muss er die SPD auch verlassen?

In Teilen seiner Partei ist Schröder nicht mehr wohlgelitten - aber muss er die SPD auch verlassen?

(Foto: imago images / Ralph Sondermann)

In der ersten Runde des Parteiausschlussverfahrens kommt Ex-Kanzler Schröder davon - er muss die SPD nicht verlassen. Doch mehrere Ortsvereine wollen die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Sie gehen nun in die nächste Instanz. 

Nach der Entscheidung einer SPD-Schiedskommission für den Verbleib von Altkanzler Gerhard Schröder in der Partei wollen mindestens 6 der 17 SPD-Gliederungen, die das Parteiordnungsverfahren ins Rollen gebracht hatten, Berufung einlegen oder haben das bereits getan. Das ergab eine Umfrage der "Rheinischen Post". Vier Gliederungen sehen demnach davon ab. Bei den anderen stand ein Beschluss dem Bericht zufolge noch aus.

Schröder steht vor allem wegen seiner Mitarbeit für russische Staatsunternehmen und seiner mangelnden Distanzierung vom russischen Angriff auf die Ukraine in der Kritik. Die zuständige Schiedskommission seines SPD-Unterbezirks Region Hannover sah allerdings keinen Verstoß gegen die Parteiordnung und verzichtete auf Maßnahmen wie eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss. Gegen den Beschluss vom 8. August kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.

In Berufung gehen wollen dem Bericht zufolge die SPD-Verbände Bochum-Schmechtingtal, Mettmann, Essen-Frohnhausen/Altendorf, Mülheim-Heißen/Heimaterde, Leutenbach und Leipzig-Ost/Nordost. "Wir interpretieren die Äußerungen des ehemaligen Kanzlers Schröder ganz anders als die Schiedskommission. Deswegen halten wir es für richtig, in die nächsthöhere Instanz zu gehen", sagte Daniel Mühlenfeld, Vorsitzender des Ortsvereins Mülheim, der "Rheinischen Post". Pierre Orthen aus dem Ortsverein Leutenbach sagte: "Wir haben uns einen anderen Ausgang des Verfahrens gewünscht. Das Verhalten von Gerhard Schröder ist parteischädigend."

Quelle: ntv.de, vpe/dpa

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