Mindestens fünf Jahre HaftSchwarz-Rot plant härtere Strafen bei Missbrauch mit K.-o.-Tropfen

Die Bundesregierung geht im Kampf gegen K.-o.-Tropfen einen weiteren Schritt. Nach einem Gesetz, das die "Vergewaltigungsdroge" schwerer zugänglich machen soll, steigt jetzt auch das Strafmaß für Täter, die sie einsetzen, um ihre Opfer zu missbrauchen.
Das Bundesjustizministerium will per Gesetz Raub und sexuellen Missbrauch härter bestrafen, wenn die Täter ihre Opfer zuvor mit sogenannten K.-o.-Tropfen betäuben. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, der der Funke-Mediengruppe vorliegt. Wer K.-o.-Tropfen einsetzt und eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, muss demnach künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
"Solche Taten müssen hart bestraft werden", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Funke-Zeitungen. "Deshalb müssen wir das Strafrecht anpassen und verschärfen." Der Rechtsstaat müsse Betroffenen von schweren Übergriffen "fest zur Seite stehen" und zugleich ein klares Signal an die Täter senden.
Schon bisher kann der Einsatz von K.-o.-Tropfen strafverschärfend sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jedoch im vergangenen Jahr geurteilt, dass die Substanzen kein gefährliches Werkzeug im Sinn des Strafgesetzbuchs seien. Der nun im Ministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf sieht vor, dass bei den Straftatbeständen zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen und zu schwerem Raub neben der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs auch das "gefährliche Mittel" eingeführt wird. Die Mindeststrafe beträgt hier fünf Jahre.
"Besonders perfide und gefährlich"
Bereits am Freitag hatten Hubig und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Gesetzesverschärfungen in diesem Bereich angekündigt. "Wir stufen K.-o.-Tropfen, die zunehmend als verbreitetes Tatmittel genutzt werden, als Waffe ein. So schaffen wir die Grundlage für spürbar strengere Strafverfolgung", sagte Dobrindt.
Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind nach Hubigs Ansicht "besonders perfide und gefährlich". "Die Täter machen ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus", sagte die Ministerin und verwies dabei auf die Französin Gisèle Pelicot, in deren Fall dies "auf besonders brutale Weise" geschehen sei. Auch Pelicots Ehemann hatte seine Frau jahrelang immer wieder mit Medikamenten betäubt, vergewaltigt und in Internetforen anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten.
Erst kürzlich hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das den Handel und Vertrieb sogenannter K.-o.-Tropfen, die als "Vergewaltigungsdroge" bekannt sind, stark eingeschränkt hat. Dabei handelt es sich um Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder Raub. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck hatte zuletzt von "einem Mittel gezielter chemischer Gewalt" gesprochen.