Politik

Nach "Babygate"-Aufschrei Thüringen erlaubt Kleinstkinder im Landtag

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Im August wird eine Thüringer Abgeordnete des Plenarsaals verwiesen, weil sie ihr schlafendes Baby dabei hat. Der Fall sorgt für bundesweites Aufsehen. Nun rudert der Landtagspräsident zurück und schlägt eine Änderung der Geschäftsordnung vor.

Nach seinem umstrittenen Verweis an eine Grünen-Abgeordnete mit Baby im Thüringer Landtag hat CDU-Landtagspräsident Christian Carius nun selbst eine Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Damit solle klargestellt werden, dass Abgeordnete ihre Kleinstkinder im ersten Lebensjahr während der Sitzungen dabei haben könnten, sagte Carius der "Thüringer Allgemeinen" laut Vorabmeldung.

Carius reagierte damit auf eine Klage der Grünen beim Thüringer Verfassungsgericht. "Mir ist wichtig, dass wir als Parlamentarier selbst diese Frage lösen und für alle Beteiligten Rechtsklarheit schaffen", sagte der Christdemokrat. Er will außerdem ab der nächsten Landtagssitzung Ende September eine Babysitterin während der Sitzung bereitstellen. Zudem solle das seit längerer Zeit geplante Stillzimmer zu diesem Zeitpunkt in einer provisorischen Form eingerichtet sein.

Carius hatte zu Beginn der Augustsitzung des Landtags die grüne Abgeordnete Madeleine Henfling des Plenarsaals verwiesen, weil sie ihren schlafenden, damals sechs Wochen alten Sohn in einer Tragekonstruktion dabei hatte. Kleinkinder hätten nach der Geschäftsordnung nichts im Parlament verloren, außerdem sollten auch aus Gründen des Kinderschutzes Landtagsmitglieder diese Regel beachten, erklärte der Parlamentspräsident damals. Der Fall sorgte unter dem Stichwort "Babygate" für bundesweites Aufsehen und Debatten.

Quelle: ntv.de, lri/AFP

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