Zwei Jahre im Kampf Ukraine entlässt Wehrpflichtige von der Front in die Reserve
08.03.2024, 09:31 Uhr Artikel anhören
Wer bei Kriegsbeginn Wehrdienst leistete, ist seitdem im Einsatz.
(Foto: IMAGO/ZUMA Wire)
Seit zwei Jahren stehen viele ukrainische Wehrdienstleistende an der Front und kämpfen gegen russische Truppen. Ihre Angehörigen fordern schon lange, dass sie eine Pause bekommen. Nun lässt die Ukraine die schon vor der Invasion zum Wehrdienst eingezogenen Soldaten nach Hause zurückkehren.
Die Ukraine entlässt die schon vor Beginn des russischen Angriffskrieges eingezogenen Wehrdienstleistenden nach mehr als zwei Jahren Fronteinsatz in diesem Frühjahr aus den Streitkräften. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete dazu einen Erlass, nach dem die Soldaten im April bis Mai in die Reserve entlassen werden können.
In dem bereits am Donnerstagabend in Kiew veröffentlichten Dekret wurden keine Zahlen genannt, wie viele Soldaten das betrifft. Ihr Wehrdienst war wegen des Beginns des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 verlängert worden. Seit langem fordern auch Angehörige, dass die Rekruten eine Kampfpause erhalten.
Die Entlassung der Wehrdienstleistenden war in Kiew bereits im November angekündigt worden. Selenskyj hatte im Februar ein Gesetz über die Änderung der Pflichtwehrdienstzeit und die Demobilisierung der an der Front kämpfenden ukrainischen Wehrdienstleistenden ins Parlament - die Oberste Rada - eingebracht.
Mehr Rotation gefordert
Nun unterzeichnete er das Dekret trotz des andauernden russischen Angriffskrieges. In der Vergangenheit gab es immer wieder Demonstrationen von Angehörigen dieser Wehrdienstleistenden, die eine stärkere Rotation forderten, um den Kämpfern die Möglichkeit zu geben, sich für einen längeren Zeitraum zu erholen.
Derzeit gibt es in der Ukraine eine Wehrpflicht für Männer ab 20 Jahren. In der Regel dauert der Dienst 18 Monate. In Kriegseinsätze geschickt werden darf man allerdings erst ab 27 Jahren - es sei denn, man meldet sich freiwillig. Seit der russischen Invasion gilt das Kriegsrecht und damit die Generalmobilmachung. Männer im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren dürfen prinzipiell das Land nicht verlassen. Es sei denn, sie sind zurückgestellt wegen einer Behinderung, eines Studiums oder weil sie Väter kinderreicher Familien oder in systemrelevanten Berufen tätig sind.
Quelle: ntv.de, sba/dpa