Politik

Vom Bamf abgelehnt Viele Asylklagen haben zunächst Erfolg

817d0f016fc09aded9bc5f94bb5e9af6.jpg

Abgelehnte Asylbewerber können an Verwaltungsgerichten gegen die Entscheidung klagen.

(Foto: dpa)

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antrag eines Schutzsuchenden ablehnt, kann dieser vor Gericht ziehen. Dort haben vor allen Syrer und Afghanen zwar Erfolg - aber viele nur in erster Instanz.

Fast jeder zweite Flüchtling, der gegen die Ablehnung seines Asylantrags klagt, ist damit in erster Instanz vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich. In rund 44 Prozent aller Verfahren erhielten die Kläger in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres Schutz als Asylberechtigte oder gemäß der Genfer Konvention, wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung berichtet.

Die Erfolgsquote ist bei Syrern mit 69 Prozent und bei Afghanen mit 61 Prozent besonders hoch. In der nächsten Instanz würden aber viele Urteile wieder aufgehoben, hieß es weiter. Die Zahlen beziehen sich demnach auf die sogenannte bereinigte Schutzquote und berücksichtigen allein inhaltliche Entscheidungen, keine formalen.

Migranten aus Marokko und Algerien gewannen ihre Prozesse in zwölf beziehungsweise in zehn Prozent der Fälle. Die Anteile der erfolgreichen Klagen sind für die Ämter und die Politik von Bedeutung, weil die beiden Länder zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden sollen, wenn die Anerkennungsquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unter fünf Prozent liegt.

Der rechtliche Status der Schutzsuchenden entscheidet darüber, ob Angehörige nachkommen dürfen. Familienmitgliedern anerkannter Flüchtlinge ist es erlaubt, ausgesetzt ist die Familienzusammenführung hingegen für subsidiär Geschützte gemäß der Genfer Konvention.

Quelle: ntv.de, rpe/AFP

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen