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AfD beschwert sich Weidel bei Rede angeblich von Laserpointer gestört

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Alice Weidel rechnet in ihrer Rede vor allem mit Friedrich Merz und der CDU ab.

Alice Weidel rechnet in ihrer Rede vor allem mit Friedrich Merz und der CDU ab.

(Foto: dpa)

Im Bundestag liefern sich die Spitzenpolitiker der Parteien einen hitzigen Schlagabtausch zum Thema Migration und Asyl. Bei der Rede von AfD-Chefin Alice Weidel soll es dabei einen Zwischenfall gegeben haben. Sagt sie.

AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel ist bei ihrer Rede im Bundestag nach eigenen Angaben von einem Laserpointer gestört worden. Sie sei zu Beginn ihrer Rede geblendet worden, sagte sie nach ihrem Auftritt in der Debatte nach der Regierungserklärung von Kanzler Olaf Scholz RTL/ntv. Im Anschluss hat sich der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, daraufhin offenbar beim Bundestagspräsidium beschwert. Die mutmaßliche Störaktion soll demnach von der Zuschauertribüne gekommen sein.

Laserpointer sind im Bundestag verboten. Sie können als potenzieller Störfaktor wahrgenommen werden und als Ablenkung während einer Sitzung genutzt werden. Normalerweise werden Laserpointer bei den Eingangskontrollen abgenommen, allerdings können sie nicht immer gefunden werden. Viele gibt es mittlerweile in sehr kleiner Ausführung.

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Möglich sei ebenfalls, dass es sich nicht um einen Laserpointer handele, sondern um eine andere Lichtquelle, die ähnlich wirke. Auf Kameraaufnahmen, die Weidel bei ihrer Rede zeigen, ist kein Lichtpunkt zu sehen. Eine Bestätigung des Bundestagspräsidiums zu dem Vorfall steht noch aus. Unklar ist bislang auch, ob der Einsatz eines Laserpointers bestätigt werden konnte oder ob es Konsequenzen gab.

Update 30.01.2025: Die Bundestagsverwaltung teilt auf Nachfrage mit, AfD-Fraktionsgeschäftsführer Baumann habe mitgeteilt, dass Weidel den Eindruck gehabt habe, in ihrer Rede von einem Laserpointer geblendet worden zu sein. "Ein möglicher Tathergang wurde weder durch die eingesetzten Beschäftigten des Plenarassistenzdienstes noch durch die Bundestagspolizei beobachtet. Die Auswertung des verfügbaren Videomaterials ergab, dass während der Rede für einen kurzen Augenblick (weniger als eine Sekunde) eine Lichtquelle erkennbar ist. Im Ergebnis der Prüfung kann der Eindruck der Nutzung eines Laserpointers aber nicht bestätigt werden. Als Lichtquelle kann auch ein Blitzlicht eines Fotoapparates nicht ausgeschlossen werden." Das Mitbringen von Laserpointern durch Gäste und Besucher sei gemäß der Hausordnung und der Zugangs- und Verhaltensregeln grundsätzlich untersagt. "Daher ist zunächst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans gegen Unbekannt aufgenommen worden."

Quelle: ntv.de, vmi

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