Politik

Angriffe auf Verfassungsorgane Zwei Länder wollen Strafen verschärfen

Im vergangenen August drangen Demonstranten, viele mit Reichsflaggen, bis auf die Treppen des Reichstagsgebäudes vor.

Im vergangenen August drangen Demonstranten, viele mit Reichsflaggen, bis auf die Treppen des Reichstagsgebäudes vor.

(Foto: dpa)

Die Bilder des versuchten Sturms auf das Gebäude des Bundestages im vergangenen Sommer erschreckten viele Menschen. Mecklenburg-Vorpommern und Bayern wollen Orte wie diesen nun besser schützen - und Angreifer härter bestrafen.

Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen Übergriffe auf Verfassungsorgane härter bestrafen. "Der Vorfall am Bundestag war ein Alarmsignal für die Demokratie", erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister von der CDU und bezog sich auf die rechtsextreme Eskalation vor dem Berliner Reichstagsgebäude am Rande von Corona-Protesten im vergangenen Sommer.

"Mit dem versuchten Sturm auf das Reichstagsgebäude wurde eine rote Linie überschritten. Reichsflaggen und rechtsextreme Zeichen vor unserem Parlament sind nicht hinnehmbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen", betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich von der CSU.

Bis August 1999 waren demnach Versammlungen innerhalb einer Schutzzone um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar, mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand sei abgeschafft worden. Derzeit drohten Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Dies solle sich nun wieder ändern, heißt es von den beiden Ländern.

Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren

Die beiden Bundesländer erarbeiteten demnach einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zum strafrechtlichen Schutz von Verfassungsorganen und wollen diesen zur Justizministerkonferenz Mitte Juni einbringen. Der Vorfall vor dem Bundestag, aber auch der Sturm auf das Kapitol in Washington zum Jahresbeginn "geben uns Anlass genug, die bisherigen Schutzregelungen zu hinterfragen", erklärte Hoffmeister. Eisenreich begründete den Vorstoß damit, dass von Angriffen auf Verfassungsorgane eine Symbolwirkung ausgehe, "die zum Nährboden für weitere Gewalttaten gegen den Staat werden kann".

Die beiden Länder schlagen demnach unter anderem vor, gewalttätige Übergriffe in den räumlichen Schutzbereich von Verfassungsorganen mit Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Für schweren Hausfriedensbruch oder Landfriedensbruch drohen nach geltendem Recht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei beziehungsweise drei Jahren.

In Berlin hatte es Ende August an einem Wochenende mehrere Protestkundgebungen gegen die Corona-Politik der Regierung gegeben. Dabei eskalierte an einem Abend die Lage vor dem Reichstagsgebäude: Mehrere Hundert rechtsextreme Demonstranten stürmten die Treppe des Sitzes des Bundestages. Die Eskalation sorgte bundesweit für Entsetzen. Es sei den beherzt eingreifenden Polizeibeamten zu verdanken, dass das Gebäude des Bundestages nicht weiter vereinnahmt wurde, sagte dazu Hoffmeister.

Quelle: ntv.de, mli/AFP/dpa

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