Aufatmen an der Säbener Straße Bayern-Star Hernández kommt um Haft herum
27.10.2021, 10:13 Uhr
Der FC Bayern München kann weiter mit Lucas Hernández planen. Der Abwehrspieler muss nicht in Haft.
(Foto: picture alliance / SvenSimon)
Glück für Lucas Hernández. Der Abwehrspieler des FC Bayern entgeht kurz vor Fristende seiner Gefängnisstrafe wegen häuslicher Gewalt. Für viele Experten kommt die Entscheidung überraschend. Denn der Fußball-Profi ist kein Ersttäter.
Bayern-Profi Lucas Hernández muss doch nicht ins Gefängnis. Die spanische Justiz hat einer Berufungsklage der Anwälte des 25 Jahre alten Franzosen stattgegeben, wie das Landgericht in Madrid mitteilte. "Wir sind der Ansicht, dass der Berufung stattgegeben werden soll und der Haftantritt aufgehoben wird", teilte das Gericht in einem Statement mit. Die Strafe wurde zur Bewährung für vier Jahre ausgesetzt. Zudem sprach das Gericht eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 400 Euro (insgesamt 96.000 Euro) gegen den 25-Jährigen aus.
Die Frist zum Antritt der Haftstrafe wäre am Donnerstag um Mitternacht abgelaufen. Wenn die Justizentscheidung sich verzögert hätte, hätte das laufende Berufungsverfahren keine aufschiebende Wirkung gehabt.
Die sechsmonatige Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt war schon 2019 von einem Strafgericht in Madrid verhängt worden. Hintergrund ist ein handgreiflicher Streit des Weltmeisters von 2018 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau, der sich bereits im Februar 2017 ereignete, als der Abwehrmann noch für Atlético Madrid spielte. Beide wurden seinerzeit wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt.
Da sie sich schnell wieder versöhnten, verreisten Hernández und seine Partnerin noch während der sechs Monate gemeinsam. Das Problem: Der Profi verstieß damit gegen das Annäherungsverbot - und wurde verurteilt. Seine heutige Frau kam nur deshalb glimpflich davon, weil ihr das Kontaktverbot zum Zeitpunkt der Reise nach Las Vegas im US-Staat Nevada noch nicht zugestellt worden war - Hernández aber schon.
In Spanien wird der Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst genommen. Die Gerichte urteilen streng und die Medien berichten ausführlich, auch wenn es um unbekannte Personen geht. Ein Kontaktverbot bleibt in Spanien auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann.
Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien sehr häufig zur Bewährung ausgesetzt - allerdings nur, wenn die verurteilte Person eine völlig weiße Weste hat. Hernández ist kein sogenannter Ersttäter. Gegen ihn gibt es nach Justizangaben insgesamt zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt. Das neue Urteil kommt daher überraschend. Es war von Experten mehrheitlich erwartet worden, dass die Berufung abgelehnt werden würde.
Quelle: ntv.de, jpe/dpa/sid