Transfer-Ticker

Das bremst die Kovac-Verlängerung beim BVB

wmPQIR9V_400x400
imago1084440327h
Niko Kovac soll seinen Vertrag beim BVB verlängern. (Foto: Imago)
00:00 / 01:56
12.10.2026 | 18:45 Uhr

Die geplante Vertragsverlängerung von Niko Kovac bei Borussia Dortmund lässt weiter auf sich warten. Grundsätzliche Zweifel an einer Fortsetzung der Zusammenarbeit gibt es nicht. Nach Sky-Informationen haben zwischen dem BVB und der Seite des Trainers bereits Gespräche stattgefunden. Dabei wurde ein Konsens erzielt: Beide Parteien wollen den gemeinsamen Weg über das bisherige Vertragsende hinaus fortsetzen. Kovac besitzt in Dortmund ein bis Mitte 2027 gültiges Arbeitspapier und genießt bei den Verantwortlichen Wertschätzung. Die noch fehlende Einigung ist deshalb nicht als Ausdruck einer sportlichen oder persönlichen Distanz zu verstehen. Zuletzt erschwerten vor allem terminliche Probleme die Verhandlungen. Die Beteiligten konnten die offenen Punkte bislang nicht abschließend klären.

Neben der Terminfindung muss auch bei der angestrebten Laufzeit eine Lösung gefunden werden. Borussia Dortmund möchte Kovacs Vertrag nach Sky-Informationen bis 2029 verlängern. Die Seite des Trainers kann sich dagegen eine längerfristige Vereinbarung vorstellen und strebt eine längere Bindung an. Dieser Unterschied gilt als Knackpunkt, wird intern aber nicht als unüberwindbares Hindernis bewertet. Beide Seiten gehen weiter davon aus, eine gemeinsame Lösung zu finden. Der BVB will mit Kovac Planungssicherheit schaffen und die sportliche Entwicklung unter seiner Führung fortsetzen. Auch der Trainer hat signalisiert, seine Arbeit in Dortmund weiterführen zu wollen. Nun müssen die Vorstellungen zur Vertragsdauer zusammengebracht und die letzten Details ausgehandelt werden. Ein Durchbruch soll nach Sky-Informationen noch im Laufe dieses Monats erzielt werden. Bis dahin bleiben weitere Gespräche notwendig. Die Richtung ist jedoch klar: Der BVB und Kovac wollen verlängern, lediglich die Ausgestaltung des neuen Vertrags verhindert bislang die endgültige Einigung und die anschließende Verkündung.

Verwendete Quelle: ntv.de