Bis Ende 2023 Buschmann will Insolvenzrecht lockern
20.09.2022, 16:09 Uhr
Mit einer weniger strengen Insolvenzantragspflicht sollen Betriebe über den Krisenwinter kommen.
(Foto: imago images/Rolf Poss)
Wegen der hohen Energiekosten für Unternehmen will Justizminister Buschmann die Antragspflicht im Insolvenzrecht bis Ende 2023 lockern. Während die Grünen den Plänen des FDP-Politikers zustimmen, will die SPD eine komplette Aussetzung bei Überschuldung.
Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann angekündigte Lockerung des Insolvenzrechts mit Blick auf eine drohende Überschuldung von Unternehmen durch hohe Energie- und Rohstoffpreise soll bis Ende nächsten Jahres gelten. Dies sieht der Entwurf einer Gesetzesänderung vor, den Buschmanns Ministerium zur Abstimmung an die übrigen Ministerien schickte. Die geplante Erleichterung betrifft nur die Insolvenzpflicht bei Überschuldung.
Unternehmen sollen in dem Fall von der Antragspflicht ausgenommen werden, wenn ihr Fortbestand über den Zeitraum von vier Monaten hinreichend wahrscheinlich ist - statt bisher zwölf Monaten. Aus der SPD gibt es aber weitergehende Forderungen, die Insolvenzantragspflicht ähnlich wie in der Corona-Krise bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ganz auszusetzen. "Das hat damals schon vielen Unternehmen geholfen", sagte SPD-Vizefraktionschef Dirk Wiese. "Das muss ziemlich zeitnah auf den Weg gebracht werden."
Schutz vor Energiepreisschock
Die Grünen stellten sich hinter Buschmanns Vorschlag. "Unternehmen mit einem funktionierenden Geschäftsmodell müssen vor dem Energiepreisschock geschützt werden", sagte ihr wirtschaftspolitischer Sprecher Dieter Janecek. "Der Vorschlag einer Erleichterung bei der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung aus dem Bundesministerium der Justiz ist sehr sinnvoll und muss jetzt zügig umgesetzt werden." Zum Zeitplan hieß es aus dem Justizministerium, die Kabinettsbefassung sei in den nächsten Wochen geplant. Die Beschlussfassung im Bundestag will das Ministerium dadurch beschleunigen, dass die Gesetzesänderung an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des Güterrechtsregisters angedockt wird. Dieses soll nun auch eine Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vorsehen.
Insolvenzverwalter begrüßten die von Buschmann geplanten Änderungen. "Es ist hilfreich, dass die Politik nun ein 'Krisen-Schutzschirmverfahren' aufspannt", erklärte Lucas Flöther vom Gravenbrucher Kreis der Insolvenzverwalter. "Der vereinfachte Zugang zur Eigenverwaltung und verkürzte insolvenzrechtliche Prognosefristen unterstützen eine effektive und flexible Restrukturierung von Unternehmen - und können eine Alternative zur Verstaatlichung bieten."
Quelle: ntv.de, mau/rts