Wirtschaft

Vernichten von Waren verbieten EU-Parlament sagt "Fast Fashion" den Kampf an

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Unzählige Tonnen unbrauchbarer Kleidung landen jährlich auf gigantischen Müllbergen in Kenia.

Unzählige Tonnen unbrauchbarer Kleidung landen jährlich auf gigantischen Müllbergen in Kenia.

(Foto: IMAGO/ZUMA Wire)

Nehmen, Herstellen, Entsorgen: Im Kampf gegen das Modell der Wegwerfgesellschaft holt das EU-Parlament zum Schlag aus. Unverkaufte Waren sollen künftig nicht mehr ohne weiteres vernichtet werden dürfen. Das geplante Verbot richtet sich vor allem gegen das Konzept der "Fast Fashion".

Das EU-Parlament will das Vernichten unverkaufter Textilien und Elektrogeräte in Zukunft verbieten. In ihrer Sitzung in Straßburg, stimmten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit für den Kommissionsvorschlag zur sogenannten Ökodesign-Verordnung, welche die Nachhaltigkeit und Lebensdauer von Produkten in der Europäischen Union verbessern soll. In einigen Punkten macht sich das Parlament für noch strengere Vorgaben zum Verbraucherschutz stark.

"Es ist an der Zeit, das Wirtschaftsmodell einer Wegwerfgesellschaft - 'nehmen, herstellen, entsorgen' - zu beenden", erklärte die sozialdemokratische italienische Berichterstatterin des Parlaments Alessandra Moretti. Nachhaltige Produkte sollen künftig zur Norm werden und sollen es Verbrauchern ermöglichen, "Energie zu sparen, Reparaturen zu erleichtern und kluge Umweltentscheidungen beim Einkaufen zu treffen".

Dazu dürfe die Lebensdauer eines Produkts nicht durch "Designmerkmale" begrenzt werden. Softwareupdates, Ersatzteile und Zubehör müssen dem Gesetzentwurf zufolge künftig "für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein". Zudem soll ein digitaler Produktpass mit genauen und aktuellen Informationen zu Produkten die Transparenz erhöhen und Verbrauchern Auskunft über die Nachhaltigkeit geben.

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Das Verbot des Zerstörens unverkaufter Ware richtet sich insbesondere gegen die sogenannte "Fast Fashion": Das Phänomen, dass Schuhe und Kleidung billig produziert werden und am Ende im Schredder landen, wenn kein passender Abnehmer gefunden werde, hat sich nach Angaben der EU-Kommission durch den Online-Handel in den vergangenen Jahren verstärkt.

Die Behörde hatte im März 2022 ihren Verordnungsentwurf vorgelegt, im Mai dieses Jahres einigten sich die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich auf eine Verhandlungsposition. Das Parlament hat dies nun ebenfalls getan, wodurch die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten für eine endgültige Fassung des Gesetzes beginnen können.

Quelle: ntv.de, lno/AFP

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