Panorama

Auf Güterwaggon geklettert 13-Jähriger erliegt nach Stromschlag seinen Verletzungen

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Der Junge kam zunächst in eine Klinik, erlag dort jedoch seinen Verletzungen.

Der Junge kam zunächst in eine Klinik, erlag dort jedoch seinen Verletzungen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Erneut ist in Deutschland ein Teenager gestorben, weil er auf einen Waggon steigt und dann durch den Strom der Oberleitung getroffen wird. Deutsche Bahn und Polizei versuchen seit längerer Zeit, Menschen von solchen Aktionen abzubringen.

Ein 13-Jähriger, der in Schwerte in Nordrhein-Westfalen beim Klettern auf einen Güterwaggon einen Stromschlag erlitten hat, ist an den Folgen seiner schweren Verletzungen gestorben. Er sei am Dienstagabend im Krankenhaus gestorben, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei wollte der 13-Jährige am Montagabend mit seiner 15 Jahre alten Schwester auf dem Gelände des Güterbahnhofs Fotos machen. Dazu stieg er auf den abgestellten Güterwaggon. Es habe sich ein Lichtbogen gebildet, teilte die Polizei mit. Mitarbeiter einer Speditionsfirma riefen den Rettungsdienst, der Junge wurde zunächst mit lebensgefährlichen Verletzungen in einer Spezialklinik in Bochum behandelt. Die Schwester und die Mutter wurden mit einem Schock ins Krankenhaus gebracht. Die genauen Umstände des Unfalls sind nach Angaben der Bundespolizei-Sprecherin weiter unklar.

Strom kann Luft überspringen

In Deutschland kommt es immer wieder zu Fällen, bei denen Menschen auf Eisenbahnwaggons steigen und daraufhin durch die in nächster Nähe verlaufenden Oberleitungen sterben. Die Deutsche Bahn kämpft sogar mit Präventationsteams gegen den traurigen Trend an. Die Bundespolizei führt einen "überwiegenden Teil der Unfälle" darauf zurück, dass jemand ein Selfie von sich oder ein Foto auf einem Eisenbahnwaggon machen wollte - teils wegen einer Mutprobe oder schlicht aus Leichtsinn.

Durch die Stromleitungen fließen bis zu 15.000 Volt. Das bedeutet, dass man sie nicht mal berühren muss, um einen Schlag mit lebensgefährlichen Folgen zu bekommen. Es gilt deswegen ein Mindestabstand von 1,50 Metern. "Strom ist in der Lage, die Luft zu überspringen und auf einem Lichtbogen über den Körper zur Erde zu gelangen", warnt die Bundespolizei in einem Flyer. Der menschliche Körper, der zu zwei Dritteln aus Wasser bestehe, sei dann der "leitende Gegenstand".

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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