Urteil im MordprozessBerliner Amokfahrer muss dauerhaft in Psychiatrie

Für eine hessische Schulklasse wird ein Berlin-Ausflug zum Albtraum: Ein 30-Jähriger steuert sein Auto direkt in ihre Gruppe - die Lehrerin stirbt, 16 weitere Menschen werden schwer verletzt. Weil er psychisch krank ist, kommt der Fahrer in eine Psychiatrie. Nun fällt das Urteil.
Rund zehn Monate nach einer tödlichen Amokfahrt auf dem Berliner Kurfürstendamm soll der 30-jährige Fahrer dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das Landgericht in der Hauptstadt verurteilte Gor H. in einem sogenannten Sicherungsverfahren, in dem es unter anderem um den Vorwurf des Mordes sowie 16 Fälle des versuchten Mordes ging. Der Mann leidet jedoch an einer paranoiden Schizophrenie und ist deshalb schuldunfähig.
Der 30-Jährige kam nach der Tat bereits vorläufig in eine Psychiatrie. Dort soll er nun dem Urteil zufolge dauerhaft untergebracht werden. Zudem verhängte das Gericht eine lebenslange Führerscheinsperre gegen ihn. Die Richter folgten mit seiner Entscheidung den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Der Verteidiger von H. hatte dies nicht ausdrücklich beantragt, allerdings erklärt, den Forderungen nicht entgegentreten zu wollen.
H. war am 8. Juni 2022 nahe der Berliner Gedächtniskirche mit einem Kleinwagen in eine Schulklasse aus dem hessischen Bad Arolsen sowie weitere Passanten gerast. Die 51 Jahre alte Lehrerin der zehnten Klasse der Kaulbach-Schule aus Bad Arolsen kam ums Leben. Ein Kollege sowie elf Schülerinnen und Schüler wurden verletzt, manche lebensgefährlich. Auch eine 14-Jährige, die in Berlin zu Besuch war, gehörte zu den Betroffenen. Außerdem wurden eine 32-Jährige, die im siebten Monat schwanger war, sowie zwei vor einem Imbiss stehende 29 und 31 Jahre alte Männer erheblich verletzt.
Staatsanwältin Silke van Sweringen sprach in ihrem Plädoyer von einer "albtraumhaften Tat", die großes Leid über viele Menschen gebracht habe. Gutachten zufolge leidet H. seit über zehn Jahren an paranoider Schizophrenie. Er soll jedoch seine Medikamente vor der Tat nicht in ausreichender Menge eingenommen haben. Der 30-Jährige äußerte sich in dem im Februar begonnen Sicherungsverfahren nicht zu den Vorwürfen, die Möglichkeit des sogenannten letzten Wortes nutzte er ebenfalls nicht und schwieg.