Erfolgreiche Klage in FreiburgBürgermeisterin bekam weniger Geld, weil sie eine Frau ist

Weil sie weniger Geld als ihre männlichen Nachfolger erhielt, zieht die ehemalige Bürgermeisterin vom baden-württembergischen Müllheim vor Gericht. Nun hat ihre Klage Erfolg: Astrid Siemens-Knoblich sei benachteiligt worden, weil sie eine Frau ist, sagen die Richter. Die Stadt sieht das jedoch ganz anders.
Die baden-württembergische Stadt Müllheim muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin 50.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil sie schlechter besoldet wurde als ihre männlichen Kollegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, wie es jüngst mitteilte. Die Richter entschieden damit zugunsten der Klägerin, Ex-Bürgermeisterin Astrid Siemens-Knoblich. "Das Urteil ist ein Meilenstein für Equal Pay im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Beamtenbesoldung", zitiert sie die "Badische Zeitung" nach der Entscheidung.
Siemens-Knoblich hatte die Stadt im März 2021 auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Schadensersatz verklagt. Ihr Vorwurf: Die Stadt hatte sie während ihrer Amtszeit von 2012 bis 2020 in eine niedrigere Besoldungsstufe eingestuft als ihre männlichen Nachfolger. Für eine Stadt wie Müllheim mit 15.000 bis 20.000 Einwohnern sieht das Besoldungsrecht entweder die Gruppe B3 oder B4 vor. In welche Gruppe die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister fällt, entscheidet der Gemeinderat, heißt es beim juristischen Nachrichtenportal "Legal Tribute Online" (LTO).
Die unterschiedliche Einstufung von Siemens-Knoblich und ihren männlichen Kollegen wertete das Gericht als Indiz für eine Diskriminierung, schreibt die Stadt Müllheim. Und da Indizien laut Gesetz in diesem Fall ausreichen, bekam die ehemalige Rathauschefin Recht. Sie verdiente weniger als die männlichen Bürgermeister, weil sie eine Frau ist, so das Gericht.
Stadt: Niedrigere Besoldung ja, Diskriminierung nein
Damit muss ihr die Stadt Müllheim 50.000 Euro nachzahlen und auch das künftige Altersgeld der höheren Besoldungsstufe anpassen. Sie hoffe, dass damit künftig die Rahmenbedingungen für die Besoldunsgeinstufung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst klar gesetzt seien, sagte Siemens-Knoblich laut der "Badischen Zeitung" nach dem Urteil.
Die Stadtverwaltung ist mit dem Urteil hingegen weniger zufrieden. Derzeit werde geprüft, ob die Entscheidung des Gerichts angefochten wird, heißt es in einer Mitteilung. Denn: Die Entscheidung, Siemens-Knoblich in eine geringere Besoldungsgruppe einzustufen, sei "nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung" getroffen worden. Vielmehr habe der Gemeinderat damals versäumt, die besondere Schwierigkeit des Amtes in Müllheim zu berücksichtigen.
Somit sei Siemens-Knoblich zwar "nicht nachvollziehbar zu niedrig eingestuft worden", schreibt die Stadt weiter. Allerdings nicht wegen ihres Geschlechts, sondern aus sachlichen Gründen. Es handle sich damit nicht um eine Diskriminierung. Dies müsste Müllheim allerdings vor Gericht beweisen, um sich von dem Vorwurf und dem Schadensersatz freizumachen.