Panorama

Kein wohlhabender TraummannDatingagentur muss Britin entschädigen

16.08.2018, 10:50 Uhr
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Die Londonerin hoffte, den "Mann ihrer Träume, den Vater ihres Kindes" kennenzulernen. (Foto: imago/Westend61)

Eine Frau aus London will die Liebe finden, beauftragt eine Elite-Partner-Agentur und zahlt eine hohe Summe dafür. Doch der Richtige ist nicht dabei. Sie zieht vor Gericht und bekommt Recht. Doch auch sie selbst muss eine Strafe zahlen.

Eine Britin hat vor einem Londoner Gericht gegen die britische Elite-Datingagentur "Seventy Thirty" gewonnen. Die 47-jährige geschiedene Mutter von drei Kindern habe 13.100 britische Pfund (rund 14.650 Euro) zugesprochen bekommen, berichten britische Medien. Die Londonerin habe gehofft, dort den "Mann ihrer Träume, den Vater ihres Kindes" kennenzulernen, schreibt unter anderem der "Guardian". Sie habe das Unternehmen wegen Betrugs und Falschangaben verklagt.

Die Richter urteilten, "Seventy Thirty" habe die Britin über die "exklusive" Mitgliedschaft getäuscht. Die Londoner Agentur habe mit über 7000 Mitgliedern geworben, so der Richter. Sie habe behauptet, dass es eine beträchtliche Zahl an wohlhabenden männlichen Mitgliedern auf seiner Plattform gebe, die zu der Frau gepasst hätten, so der Richter. Das sei aber falsch gewesen, tatsächlich habe es insgesamt nur etwa 100 dort aktive Männer gegeben. Wenn die Frau das gewusst hätte, hätte sie sich gar nicht erst angemeldet, sagte der Richter.

Die Agentur verteidigte sich. Sie sei exklusiv und kein Mainstream-Dating-Service, so Gründerin und Leiterin Susie Ambrose. Sie werde nicht Tausende Mitglieder haben, weil es nicht so viele gebe, die alleinstehend und wohlhabend seien. Die Frau habe sich mit "hochtrabenden und unrealistischen" Erwartungen angemeldet.

Für die Täuschung bekomme die 47-Jährige jetzt 12.600 Pfund ausgezahlt, die Summe, die sie für die Anmeldung gezahlt habe, sowie zusätzliche 500 Pfund. Allerdings muss sie 5000 Pfund an "Seventy Thirty" zahlen, weil sie 2016 eine beleidigende Google-Rezension geschrieben hatte.

Quelle: cam

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