Auch weitere Person im Fokus Disziplinarverfahren gegen dauerkranke Lehrerin eingeleitet
05.09.2025, 18:51 Uhr Artikel anhören
Ein Gericht hatte kürzlich geurteilt, dass das Land als Dienstherr auch nach langer Krankheit noch eine amtsärztliche Untersuchung anordnen dürfe.
(Foto: picture alliance / Zoonar)
Mehr als ein Jahrzehnt leistet eine Lehrerin in NRW keinen Dienst im Klassenzimmer. Weil sie krankgeschrieben ist. Als der Fall öffentlich wird, löst er Reaktionen auch deswegen aus, weil die zuständigen Behörden nicht tätig wurden. Nun leiten eben diese zwei Verfahren ein.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat gegen eine verbeamtete Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die seit 16 Jahren krankgeschrieben ist, ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde dem "Spiegel". Auch gegen die zuständige Person in der Bezirksregierung gebe es ein Disziplinarverfahren. Die jeweilige Dauer sei nicht absehbar, so die Sprecherin.
Der Fall war Ende August bekannt geworden, weil die Lehrerin sich gerichtlich dagegen wehrte, wegen ihrer jahrelangen Krankschreibung einen Termin beim Amtsarzt wahrzunehmen. Die Bezirksregierung soll nun aufarbeiten, wie die Frau über Jahre in Vergessenheit geraten konnte. Die Frau leistete seit 2009 keinen Dienst mehr. Die Lehrerin sowie ihre Anwaltskanzlei haben bisher auf Anfragen des "Spiegel" nicht reagiert.
Mit einem Disziplinarverfahren prüft der Staat, ob Beamte Dienstvergehen begangen haben. Wird das bejaht, drohen beamtenrechtliche Konsequenzen. Das kann auch bedeuten, dass Bezüge gekürzt werden.
Das Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW hatte kürzlich geurteilt, dass das Land als Dienstherr auch nach langer Krankheit noch eine amtsärztliche Untersuchung der Lehrerin anordnen darf. Die Beamtin hatte argumentiert, eine solche Anordnung sei nach 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit unverständlich. Das OVG befand, dass die jahrelange Untätigkeit in dem Fall in der Tat nicht nachvollziehbar sei. Dennoch sei eine Untersuchung auch jetzt noch gerechtfertigt, um Klarheit über den Gesundheitszustand der Frau zu bekommen.
Quelle: ntv.de, mpe