Schusswaffe nur gefunden? Franco A. streitet Anschlagspläne ab
25.05.2021, 18:38 Uhr
Franco A. wies die Anschuldigung ein Rechtsextremist gewesen zu sein vor Gericht vehement zurück.
(Foto: picture alliance/dpa/Reuters/Pool)
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gibt der Angeklagte das Offensichtliche zu: Er habe sich als Flüchtling ausgegeben. Er habe das aufdecken wollen, was er "Lücken des Systems" nennt. Ein Rechtsextremist sei er hingegen nicht, auch einen Anschlag habe er nie geplant. Die Verteidigung sieht ihren Mandanten als Opfer.
Der Bundeswehrsoldat Franco A. hat im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut Anschlagsplanungen bestritten. "Es war nie meine Absicht, einem Menschen Leid zuzufügen", sagte der Angeklagte in einer Erklärung vor Gericht. Er bedauerte, sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und eine Waffe beschafft zu haben. Er habe dabei geltendes Recht missachtet - und "das tut mir aufrichtig leid".
Er habe unberechtigt einen Asylantrag gestellt und anderen Menschen gegenüber eine Rolle gespielt, "die nicht der Wahrheit entsprach", sagte der Angeklagte. "Das bereue ich, bei diesen Menschen stehe ich in der Schuld." Er habe auch "Dinge" besessen, zu denen er "nicht berechtigt war", fügte er mit Blick auf die bei ihm gefundene Waffe sowie Munition hinzu.
Der Prozess hatte am Donnerstag begonnen. A. wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung" heraus vorgeworfen. Er soll sich laut Anklage als syrischer Flüchtling ausgegeben haben, um den Tatverdacht bei späteren Ermittlungen auf Asylbewerber in Deutschland zu lenken. Mögliche Opfer seines mutmaßlich geplanten Anschlags sollen unter anderem Politiker gewesen sein.
A. wollte die Waffe den Behörden übergeben
Laut Anklage verschaffte sich A. für seinen Plan eine Pistole, die er im Januar 2017 auf einer Toilette im Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben soll. Bei dem späteren Versuch, die Waffe aus dem Versteck zu holen, wurde er festgenommen. Beim Abgleich der Fingerabdrücke fiel auf, dass der Berufssoldat auch als angeblicher Asylbewerber registriert war. Gefunden wurde bei ihm unter anderem auch ein USB-Stick, auf dem eine Anleitung zur Herstellung von Sprengmitteln gespeichert war. In Interviews hatte A. erklärt, dieses Material sei von ihm zur Ausbildung bei der Bundeswehr gedacht gewesen. Berichtet hatte der Offizier Medienvertretern auch, er habe Munition gehortet, um auf von ihm befürchtete islamistische Anschläge vorbereitet zu sein. Die Pistole in Wien habe er gefunden und erst am Flughafen realisiert, dass er sie noch bei sich trage - und deshalb rasch in einem Putzschrank einer Toilette versteckt. Später habe er sie holen und den Behörden übergeben wollen.
Seine Rolle als Flüchtling begründete A. damit, dass er mit der Flüchtlingspolitik nicht einverstanden gewesen sei. "Mit Beginn der Flüchtlingskrise war ein Punkt erreicht, an dem in meinen Augen so offenkundig gegen Interessen der Bundesrepublik verstoßen wurde", sagte der Angeklagte. Von seinem Laptop las A. im Gerichtssaal zahlreiche politische Zitate vor, um seine Ansicht eines politischen Versagens im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zu belegen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel warf er vor, mit ihrer "Wir schaffen das"-Entscheidung das Grundgesetz "nicht gewahrt" zu haben. Er habe sich "ein eigenes Bild machen" wollen und sich deshalb als syrischer Flüchtling ausgegeben. Nach dem Verhandlungstag bestritt A. vor Journalisten noch einmal "vehement" die Vorwürfe, einen Anschlag geplant zu haben. "Es gibt keine Terrorvorbereitung", sagte er.
Die Verteidigung hatte bereits zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche einen Großteil der Vorwürfe zurückgewiesen. A. habe keinen Anschlag begehen wollen und sei kein Rechtsextremist. Er habe sich über Monate als Flüchtling ausgegeben, um die "Sicherheitslücken des Systems" aufzuzeigen, und sei nun einer "öffentlichen Hetzjagd" und "Rufmord" ausgesetzt.
Bundeskriminalamt analysierte Chatverläufe
Einen Überblick über die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall gab ein Kriminalhauptkommissar des Bundeskriminalamts (BKA). Er berichtete von Chatverläufen auf dem Handy des Angeklagten, in denen es um Waffen ging, von Zeugen, die A. nach Waffen gefragt habe, vom Kauf von Waffenteilen bei einem Waffenhändler und von Schießübungen.
Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sagte, die Einlassung des Angeklagten sei "weniger umfassend als wir uns vorgestellt haben". Er kündigte ein umfangreiches Beweisprogramm und die Anhörung zahlreicher Zeugen an. Koller geht von einer "sehr langen Hauptverhandlung" aus. Bislang sind bis Mitte August weitere Verhandlungstage angesetzt.
Quelle: ntv.de, als/AFP/dpa