NRW meldet meiste Verfahren Fünf Länder ermitteln wegen Testbetrug
31.05.2021, 14:44 Uhr
Einige Testzentren sind ins Visier der Justiz geraten.
(Foto: picture alliance/dpa)
Wer ein Corona-Testzentrum eröffnen und betrügen will, hat es derzeit anscheinend einfach. Doch nun schaut sich die Justiz die Vorgänge genauer an. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern einigen sich darauf, die Testverordnung zu aktualisieren und die Vorgaben zu verschärfen.
Wegen möglicher Betrügereien in Corona-Schnelltestzentren gibt es einem Bericht zufolge mittlerweile in fünf Bundesländern Ermittlungen. Schwerpunkt ist dabei das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, wie das Portal "t-online.de" berichtet. Dort seien bereits mehrere Verfahren eingeleitet worden.
Jeweils ein Ermittlungsverfahren gibt es demnach in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden sei kürzlich ein nicht genehmigtes Testcenter geschlossen worden. In Hessen wiederum seien mehrere Fälle bekannt, in denen möglicherweise Kunden von Testzentren geprellt wurden.
Das Portal hatte nach eigenen Angaben alle Landeskriminalämter abgefragt. Die Ermittlungsverfahren konzentrierten sich auf Vorwürfe wie Abrechnungsbetrug und ähnliche Delikte.
NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" hatten Ende vergangener Woche berichtet, wie betrugsanfällig die Regelungen zu den sogenannten Bürgertests sind. Die Betreiber von Testzentren müssen demnach für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben. Kontrollen gebe es kaum.
Länder planen schärfere Regeln
Am Vormittag haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über das Thema gesprochen. Sie planen schärfere Vorgaben. "Man hat sich darauf geeinigt, dass man sehr kurzfristig jetzt die Testverordnung anpassen will", sagte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die Details sind allerdings noch offen. Gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden soll entschieden werden, wie Betrug erschwert werden kann.
Erwogen wird dem Sprecher zufolge, den Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Abrechnung von Schnelltests die Möglichkeit zu geben, geltend gemachte Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests zu vergleichen. Dabei würde dann beispielsweise auffallen, wenn nur 200 Testkits abgerechnet wurden und dann aber 400 angeblich vorgenommene Tests. Auch eine Weitergabe von Steuerdaten durch die Finanzämter sei im Gespräch.
Noch keine Entscheidung gibt es den Angaben zufolge über die Höhe der künftigen Kostenerstattung. Diese beträgt bisher 18 Euro pro Schnelltest. Der Sprecher wies darauf hin, dass Spahn hierzu einen Betrag von unter zehn Euro als künftige Richtgröße genannt habe. Verlangt werden solle auch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Gesundheitsämter über die ordnungsgemäße Arbeit von Testzentren. "Nur eine Online-Registrierung reicht nicht", sagte der Sprecher.
Wie es aus den Teilnehmerkreisen weiter hieß, wurde zugleich betont, dass es gelungen sei, schnell eine funktionierende Testinfrastruktur mit vielen seriösen Anbietern aufzubauen. Testzentren würden auch schon kontrolliert und seien teils geschlossen worden. Ein Missbrauch des Testangebots sei aber nicht hinnehmbar.
Quelle: ntv.de, chr/AFP/dpa