Panorama

Todesfälle nach Krebstherapie Heilpraktiker zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Gericht attestierte dem Heilpraktiker eine "schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht".

Das Gericht attestierte dem Heilpraktiker eine "schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht".

(Foto: dpa)

Statt auf eine Chemotherapie setzen drei Krebspatienten auf einen Heilpraktiker aus Moers und dessen Behandlung mit einem nicht zugelassenen Zellgift. Doch kurz nach den Infusionen sterben sie - offenbar hat der Heilpraktiker das Mittel nicht genau dosiert. Nun wird er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Ein Heilpraktiker aus Moers ist für die fahrlässige Tötung von drei Krebspatienten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Krefelder Landgericht sprach den 61-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig. Das Gericht attestierte ihm aufgrund seiner Behandlung der Patienten mit einem nicht zugelassenen Medikament, einem hochwirksamen Zellgift, "schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht". 

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Heilpraktiker habe bei der Behandlung mit dem nicht zugelassenen Medikament "alle Pflichten missachtet" und grob fahrlässig gehandelt. So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen Patienten eine bis zu sechsfache tödliche Überdosis verabreicht. Zwei Frauen und ein Mann starben im Juli 2016 innerhalb von zwei Tagen nach der Infusion.

Die Verteidigerin des Heilpraktikers hatte dagegen dessen Freispruch beantragt. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihres Mandanten den Tod der Patienten verursacht habe. Diese seien schwer krebskrank gewesen und hätten die klassische Chemotherapie abgelehnt. Sie hätten gewusst, dass sie sich auf eine experimentelle Therapie einließen. 

Der Heilpraktiker hatte die Krebspatienten mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Dieser war 2016 nicht als Arzneimittel zugelassen worden, eine Anwendung wurde aber nicht grundsätzlich verboten. Der Stoff wird eingesetzt, um Krebszellen absterben zu lassen. Allerdings kann laut Staatsanwaltschaft bereits eine geringe Überdosierung des Stoffs tödliche Nebenwirkungen auslösen.

Eine Rechtsanwältin, die die Angehörigen einer verstorbenen 43-Jährigen als Nebenkläger vertrat, warf dem Heilpraktiker vor, seine Patientin nicht gewogen zu haben - obwohl es bei der Dosierung auf das Körpergewicht ankomme. Der zweifachen Mutter sei es nach der Behandlung sehr schlecht gegangen. Dennoch habe der 61-Jährige keinen Notarzt alarmiert und die an Brustkrebs erkrankte Frau einfach nach Hause geschickt.

Quelle: ntv.de, ftü/dpa

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