Panorama

Urteil im Fall Kalinka rechtens Krombach scheitert in Straßburg

In Deutschland war Krombach nicht verurteilt worden.

In Deutschland war Krombach nicht verurteilt worden.

(Foto: picture alliance / David Ebener/)

Wegen des Todes seiner Stieftochter sitzt ein Deutscher in Frankreich in Haft, obwohl Deutschland die Ermittlungen eingestellt hatte. Man könne doch nicht zweimal für die gleiche Tat belangt werden, meint der Mann. Ein Gericht sieht das anders.

Der wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka in Frankreich inhaftierte Deutsche Dieter Krombach bleibt vorerst im Gefängnis: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte seine Beschwerde gegen die Verurteilung in Frankreich für unzulässig. Das Recht, nicht zwei Mal wegen derselben Tat verurteilt zu werden, gelte nur in einem Staat. In einem anderen Land könne es durchaus ein gegensätzliches Urteil geben, erklärte das Gericht. Das sei durch den entsprechenden Artikel in einem Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verboten.

Der frühere Arzt war im Dezember 2012 in einem Berufungsverfahren in Frankreich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht machte Krombach für den Tod seiner 14-jährigen französischen Stieftochter Kalinka Bamberski verantwortlich, die 1982 leblos in seinem Haus in Lindau am Bodensee aufgefunden wurde. Die Pariser Richter sahen es als erwiesen an, dass er sie vergewaltigen wollte und ihr Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Die deutsche Justiz hatte die Ermittlungen gegen Krombach mangels Beweisen eingestellt.

Der Mediziner konnte überhaupt nur in Frankreich vor Gericht gestellt werden, weil der leibliche Vater Kalinkas ihn mehr als 25 Jahre nach deren Tod ins elsässische Mulhouse entführen ließ. Der Fall sorgte jahrzehntelang für Schlagzeilen in Deutschland und Frankreich.

Quelle: ntv.de, sba/AFP/dpa

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