Flinte auf Beamte gerichtet Mann erschossen - Staatsanwaltschaft spricht Polizisten frei
18.08.2025, 11:03 Uhr Artikel anhören
Ein Einschussloch in einem Fenster in Eichstetten.
(Foto: picture alliance/dpa)
Polizisten eilen nach einem Notruf ins süddeutsche Eichstetten. Dort feuert ein Mann mit einer Waffe in Richtung seiner Lebensgefährtin und des Sohns. Die Polizisten fordern ihn auf, die Waffe abzulegen, was der Mann nicht tut. Für die anschließenden tödlichen Schüsse der Beamten gab es laut Ermittlungen gute Gründe.
Ein halbes Jahr nach tödlichen Schüssen auf einen Mann in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen Totschlags eingestellt. Ein alternatives Handeln sei ihnen rechtlich nicht zumutbar gewesen, wie die Staatsanwaltschaft Freiburg mitteilte. Der von den 31 und 32 Jahre alten Polizisten in Eichstetten erschossene 48 Jahre alte Mann habe seine eigene Waffe auf die Polizisten gerichtet und keine Bereitschaft gezeigt, sie niederzulegen.
Dem Einsatz sei häusliche Gewalt durch den 48-Jährigen vorausgegangen. Dabei schoss dieser mit einer Schrotflinte durch eine Zimmertür, hinter der sich seine Lebensgefährtin und ihr Sohn eingeschlossen hatten.
Der 48-Jährige sei anschließend bewaffnet durch den Ort gelaufen. Polizisten hätten ihn schließlich stellen können. Trotz einer Aufforderung, die Waffe niederzulegen, habe er die Schrotflinte auf zwei Polizisten gerichtet. Dadurch hätten sich die Beamten als akut bedroht gesehen und mit ihren Waffen auf den 48-Jährigen geschossen. Dabei wurde er tödlich verletzt.
48-Jähriger wollte womöglich sterben
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Polizisten nicht anders handeln können. Der 48-Jährige habe keine Bereitschaft gezeigt, seine Waffe niederzulegen. Dass der Mann nach den Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wohl keinen Schuss mehr aus seiner Waffe abgeben konnte, spiele keine Rolle. In dieser Situation wären die Polizisten dem Irrtum unterlegen, in einer Notwehrsituation zu sein.
Den Beamten sei es in diesem Moment nicht möglich gewesen, sich über die genaue Situation ein tatsachenfundiertes Bild zu machen. Weil dieser Irrtum aber nicht vermeidbar gewesen sei, sei ihnen der Tod des 48-Jährigen strafrechtlich nicht vorzuwerfen. Den Ermittlungen zufolge sei es dem 48-Jährigen wohl darauf angekommen, sich von der Polizei erschießen zu lassen.
Quelle: ntv.de, als/AFP