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Gericht verkündet Urteil Messerstecher von Würzburg muss in Psychiatrie


Der Flüchtling aus Somalia ist laut zweier unabhängig voneinander erstellter Gutachten paranoid schizophren.

Der Flüchtling aus Somalia ist laut zweier unabhängig voneinander erstellter Gutachten paranoid schizophren.

(Foto: picture alliance/dpa)

Getrieben von Halluzinationen und inneren Stimmen rammt ein Mann ein langes Küchenmesser immer wieder in die Körper seiner Opfer, darunter ein Kind. Drei Frauen sterben. Ein Jahr nach der verstörenden Tat in Würzburg fällt nun das Urteil.

Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann unbefristet in eine Psychiatrie. Das sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, bei der Urteilsverkündung. Es ist erwiesen, dass der zur Tatzeit schuldunfähige Beschuldigte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos Menschen mit einem Küchenmesser angriff. Drei Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt.

Der Flüchtling aus Somalia ist laut zweier unabhängig voneinander erstellten Gutachten paranoid schizophren und hörte Stimmen, die ihm die Tat befohlen hätten. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung aus der Psychiatrie ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 1 Ks 502 Js 278/21).

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte den Mann um die 30, dessen Alter den Behörden nicht bekannt ist, unter anderem des dreifachen Mordes und versuchten Mordes beschuldigt. Das Sicherungsverfahren fand aus Platzgründen in einer Veranstaltungshalle in Estenfeld bei Würzburg statt.

Es gilt als erwiesen, dass der Mann in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Frauen mit einem Messer tötete. Zudem gab es vier schwer verletzte Frauen. Ein damals 11-jähriges Mädchen und ein 16-Jähriger wurden ebenfalls schwer verletzt. Hinzu kamen drei Leichtverletzte. Ein angegriffener Polizist blieb unverletzt.

"Der Beschuldigte wählte die Geschädigten willkürlich aus", hatte Oberstaatsanwältin Judith Henkel in ihrem Schlusswort am Montag gesagt. Der Somalier habe heimtückisch und aus Hass auf Deutschland gehandelt, wo er sich ungerecht behandelt und vom Geheimdienst verfolgt gefühlt habe. Stimmen in seinem Kopf hätten den Mann zu der Tat ermutigt. "Seine Absicht war es, so viele Menschen wie nur möglich (...) zu töten." Hinweise auf ein politisches Tatmotiv oder Frauenfeindlichkeit hätten sich nicht ergeben.

Quelle: ntv.de, hek/dpa

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