Streit um Betriebsrente RBB fordert Geld von Schlesinger zurück
14.04.2023, 20:50 Uhr Artikel anhören
Seit einigen Wochen ist Patricia Schlesinger für ein "international tätiges Unternehmen" aktiv.
(Foto: dpa)
Die Causa Schlesinger ist für den RBB noch längst nicht durchgestanden. Vor einem Berliner Gericht streiten sich der öffentlich-rechtliche Sender und die geschasste Intendantin um deren Betriebsrente. Jetzt erfolgt die Widerklage.
Der krisengeschüttelte ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verlangt nach Gerichtsangaben Geld von der fristlos entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger zurück. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin teilte mit, dass das öffentlich-rechtliche Medienhaus die Rückzahlung einer variablen Vergütung fordere. Die genaue Höhe wurde nicht vom Gericht genannt.
Es handelt sich laut Gericht um eine sogenannte Widerklage. Diese hängt demnach mit einer bereits vorliegenden Klage zusammen, die wiederum die Ex-Senderchefin Schlesinger eingereicht hatte und die sich gegen den RBB richtet. Ihr Medienanwalt hatte im Februar mitgeteilt, dass es um eine Betriebsrente gehe und 18.384,54 Euro pro Monat eingeklagt worden seien.
Nach damaligen Gerichtsangaben verlangte die Klägerin Ruhegeld auf der Grundlage eines beendeten Dienstverhältnisses. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt. Der RBB hatte sich seinerzeit nicht zu dem Verfahren geäußert. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.
Schlesinger hat bereits einen neuen Job
Vor rund einer Woche gab Schlesingers Medienanwalt Ralf Höcker bekannt, die Betriebsrenten-Forderung seiner Mandantin verringere sich, weil die 61-Jährige seit einigen Wochen einen neuen Job habe. "Sie arbeitet für ein international tätiges Unternehmen an dessen Hamburger und Berliner Standorten. Sie ist in dieser Funktion viel unterwegs." Den Namen des Unternehmens und die Position Schlesingers nannte der Anwalt nicht.
Ebenso teilte er nicht die Summe mit, um die sich die Forderung an den RBB reduziert. Der Anwalt führte weiter aus: "Ihr Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente, den sie sich in über 30 Jahren Tätigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erarbeitet hat, verringert sich dadurch, weil ihr Gehalt zum Teil auf den Rentenanspruch angerechnet wird."
Der ARD-Sender, der durch Rundfunkbeiträge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen finanziert wird, stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Es kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung auf. Schlesinger wurde fristlos entlassen. Im Zentrum des Skandals steht neben der Ex-Intendantin der zurückgetretene Sender-Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Inmitten des Skandals gerieten auch die Personalpolitik und ein intransparentes Bonus-System für Führungskräfte im Sender in den Fokus, das dann abgeschafft wurde.
Quelle: ntv.de, fzö/dpa