Panorama

"Grenzbereich der Fahrphysik"Raser wegen zweifachen Mordes angeklagt

08.06.2022, 15:48 Uhr
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Bei dem Unfall in Brandenburg waren zwei Menschen ums Leben gekommen. (Foto: picture alliance/dpa/BLP)

Es ging um die höchstmögliche Geschwindigkeit: In einem hochmotorisierten Wagen seines Arbeitgebers rast ein junger Mann im vergangenen Juli durch Brandenburg. Am Ende dieser Fahrt sind zwei Menschen tot - darunter eine Schwangere. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Rund ein Jahr nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Brandenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen zweifachen Mordes gegen den Fahrer erhoben. Bei dem Unfall waren zwei junge Frauen ums Leben gekommen. Der Mann wird nun unter anderem wegen zweifachen Mordes, vierfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, wie die Behörde in Neuruppin mitteilte. Der junge Mann war zum Zeitpunkt des Unfalls 23 Jahre alt und derart betrunken, dass die Ermittler ihm "absolute Fahruntauglichkeit" attestierten. Er sitzt seit April in Untersuchungshaft.

Im vergangenen Juli war er mit seinem Auto auf der B 96a zwischen Schönfließ und Schildow mit einem entgegenkommenden Wagen kollidiert. In einem "PS-starken PKW, den er von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen hatte", hatte er in einer Kurve den Angaben zufolge mit dem Außenspiegel seines Autos den eines entgegenkommenden Wagens berührt. Die Insassen dieses Wagens blieben unverletzt. Laut der Staatsanwaltschaft war es ihm "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit" gegangen. Die Kurve habe er "im Grenzbereich der Fahrphysik" durchfahren.

Dabei verlor der Mann dann endgültig die Kontrolle über seinen PKW und krachte mit einem zweiten Wagen zusammen, in dem vier Menschen saßen, darunter eine 28-jährige Schwangere. Diese sowie eine 32-Jährige verstarben noch am Unfallort. Zwei Insassen - 31 und 33 Jahre alt - wurden verletzt. Der Unfallfahrer landete mit seinem Wagen im Straßengraben und flüchtete zu Fuß. Damals hatte die Polizei mitgeteilt, er und sein 31-jähriger Beifahrer seien in rund 800 Metern Entfernung gefasst worden.

Laut den Ermittlern besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte durch die Art und Weise seines Fahrens auch tödliche Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf genommen habe. Zu den nun erhobenen Anklagepunkten gehören ferner der Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Quelle: ntv.de, jwu

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