Sicherungsverwahrung möglich Tödliche Messerattacke in Aschaffenburg - Prozess startet
16.10.2025, 08:04 Uhr Artikel anhören
Der Angriff in dem Park kam völlig unvermittelt.
(Foto: dpa)
Völlig überraschend greift ein Mann in einem Park in Aschaffenburg eine Kinderkrippengruppe an. Zwei Menschen sterben. Nun beginnt das Verfahren gegen den Flüchtling, der schuldunfähig sein könnte.
Neun Monate nach der tödlichen Messerattacke eines mutmaßlich psychisch kranken Mannes auf einen kleinen Jungen und einen zweifachen Vater in Aschaffenburg beginnt am Landgericht das Sicherungsverfahren. Es geht neben der Aufklärung der Tat vor allem um die Frage, ob der Beschuldigte bei der Attacke am 22. Januar schuldunfähig gewesen sein könnte. In diesem Fall könnte das Gericht eine zeitlich unbefristete Unterbringung des 28-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen.
Für das Sicherungsverfahren sind bis zum 30. Oktober sechs Verhandlungstage angesetzt. Zuständig ist die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg.
Angriff wie aus dem Nichts
Der beschuldigte Afghane soll den Ermittlungen zufolge am 22. Januar im Park Schöntal unvermittelt eine Kinderkrippengruppe angegriffen haben. Zwei Erzieherinnen waren dort mit fünf Kindern unterwegs, die in einem Wagen saßen. Der Beschuldigte soll ihnen laut Staatsanwaltschaft gefolgt und dann auf den Wagen zugelaufen sein.
Durch Messerstiche starben ein zweijähriger Junge marokkanischer Herkunft und ein Deutscher. Der 41-Jährige hatte versucht, die Kinder zu schützen. Zudem wurden ein zweijähriges Mädchen aus Syrien und ein heute 73-jähriger Deutscher von dem mutmaßlichen Täter verletzt. Beide Männer hatten mit dem Beschuldigten gekämpft. Dabei habe dieser ihnen mehrere Stiche in Rücken und Flanke versetzt. Eine 59-jährige Erzieherin stieß der Angreifer zu Boden, sie brach sich in dem Tumult ein Handgelenk. Beide wollten ebenfalls die Kinder schützen. Dem kleinen Jungen habe er mehrmals mit einem Messer in Hals und Oberkörper gestochen, dem kleinen Mädchen in den Nacken.
Der zweiten Erzieherin sei es gelungen, die noch im Wagen sitzenden Kinder in Sicherheit zu bringen. Als weitere Passanten hinzukamen, sei der Beschuldigte geflüchtet. Wenig später wurde er festgenommen. Der Junge und der 41 Jahre alte Mann starben noch am Tatort. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor.
Schuldunfähig?
Laut einem ersten forensisch-psychiatrischen Gutachten besteht eine "hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe".
Die endgültige Entscheidung über eine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt trifft das Gericht.
Quelle: ntv.de, sba/dpa