Mann hatte sich vor Zug geworfenVersicherung zahlt Lokführer 70.000 Euro

Im Bahnhof Freising wirft sich 2013 ein Mann vor einen Zug. Er stirbt. Der Lokführer erleidet einen Schock und kann seinem Beruf nicht mehr nachgehen. Der heute 42-Jährige klagt auf Entschädigung - und bekommt nun Geld von der Versicherung des Toten.
Nach einem Suizid auf den Schienen bekommt ein Lokführer 70.000 Euro von der Haftpflichtversicherung des Toten. Der 42-Jährige einigte sich mit der Versicherung auf einen Vergleich, wie das Oberlandesgericht (OLG) München mitteilte. Die Widerrufsfrist gegen den entsprechenden Vergleichsvorschlag des Gerichtes lief ungenutzt ab.
Der Lokführer hatte geklagt, nachdem sich die Versicherung geweigert hatte, für seinen finanziellen Schaden aufzukommen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit entstanden war. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2013, bei dem eine von ihm gesteuerte Regionalbahn im Bahnhof Freising einen Mann überrollt hatte. Das traumatische Erlebnis hatte für den Kläger erhebliche Folgen: Der heute 42 Jahre alte Zugführer erlitt bei dem Unglück einen Schock und war mehrfach krankgeschrieben. Er wurde schließlich von seinem Arbeitgeber entlassen, weil alle Wiedereingliederungsversuche scheiterten.
Der Bahnmitarbeiter forderte von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten 10.000 Euro Schmerzensgeld und 27.000 Euro Schadenersatz sowie die Begleichung des Verdienstausfalls in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente. Diese Klage nahm er nun - wie vom OLG vorgeschlagen - gegen die einmalige Zahlung von 70.000 Euro zurück.
Nach Angaben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nehmen sich in Deutschland etwa 1000 Menschen im Jahr auf den Schienen das Leben. Das sind knapp drei Fälle pro Tag. Häufig stehen dabei das vermeidbare Schicksal der tödlich Verunglückten und das Leid ihrer Angehörigen im Vordergrund. Welche gravierenden Folgen ein solcher Schritt auf die Gleise für die betroffenen Zugführer haben kann, wird dagegen oft vernachlässigt.