Politik

Urteil in Halle AfD-Politiker Björn Höcke verurteilt - 13.000 Euro für SA-Parole

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Höcke muss eine Geldstrafe zahlen.

Höcke muss eine Geldstrafe zahlen.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Die Strafe hatte sich abgezeichnet. Thüringens AfD-Chef ist wegen der Verwendung eines SA-Slogans verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährung gefordert. In seinem Schlusswort beklagt Höcke eine aus seiner Sicht eingeschränkte Meinungsfreiheit - und wird prompt ermahnt.

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen hat das Landgericht Halle eine Geldstrafe verhängt. Der 52-Jährige wurde zur Zahlung von 100 Tagessätzen von je 130 Euro verurteilt - insgesamt also 13.000 Euro. Er hatte die Vorwürfe in dem mehrtägigen Prozess zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist Höcke vorbestraft. Er wird zudem voraussichtlich wegen eines ähnlich gelagerten Falls auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen.

Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung. Die Staatsanwaltschaft Halle warf Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben. Nach Überzeugung der Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der Parole.

Höcke "weiß, was er sagt"

Höcke sei ein "redegewandter, intelligenter Mann", der Geschichte studiert habe und "weiß was er sagt", sagte Stengel. Zudem habe er die Verbreitung seiner Rede auf der Wahlkampfveranstaltung billigend in Kauf genommen. Diese Auswirkungen im öffentlichen Raum und auch seine herausgehobene politische Stellung als AfD-Frakionschef im Thüringer Landtag hätten mit zu der Verurteilung geführt.

Stengel verwies darauf, dass andere AfD-Politiker bereits in früheren Jahren wegen des Spruchs "Alles für Deutschland" etwa auf Wahlplakaten im Visier der Justiz standen. Die Kammer geht davon aus, dass Höcke dies bekannt war. "Wir haben den Eindruck, dass der Deckmantel der Meinungsfreiheit strapaziert ist", sagte Stengel auch mit Blick auf Höcke und die Verteidiger, die sich unter anderem auf die Meinungsfreiheit berufen hatten.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass es sich bei der Losung "Alles für Deutschland" um eine verbotene SA-Parole handelt, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen.

Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei. Das Gericht hatte zuvor eine Erklärung abgegeben, wonach es maximal eine Geldstrafe vorsieht.

Richter mahnt Höcke: Keine Wahlkampfrede

Höcke richtete sich in seinem Schlusswort an die Staatsanwaltschaft. "Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt", sagte Höcke. "Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht." Das Plädoyer der Anklagevertreter sei "das eines politischen Aktivisten" gewesen, sagte Höcke in Richtung der beiden Staatsanwälte. Er stellte sich zum wiederholen Male als "politisch Verfolgter" dar. Den von ihm verwendeten Spruch bezeichnete er als "Banalität". "Ich bin völlig unschuldig und ich habe ein reines Gewissen", sagte Höcke. Zudem verwies der Politiker mehrfach darauf, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland als eingeschränkt sieht. Der Richter ermahnte Höcke, er solle sich zur Sache äußern und keine Wahlkampfrede halten.

Mehr zum Thema

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Der Thüringer AfD-Parteichef will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen antreten.

Der in Nordrhein-Westfalen geborene Höcke wird sich auch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen: Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine für die Verhandlung gab es dort bis zuletzt nicht. Bei einem weiteren Auftritt in Gera hatte Höcke während eines Stammtisches die Parole ebenfalls verwendet, das dritte Wort allerdings nicht selbst ausgesprochen, sondern es vom Publikum rufen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Der Fall sollte zwischenzeitlich Teil der aktuellen Verhandlung in Halle werden, wurde es dann aber doch nicht. Dies soll aber noch folgen. Auch hier gibt es bislang keine Termine.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen