Politik

Schreiben an Finanzämter Ampel gewährt Aufschub bei Steuerschulden

Neben der vom Bundesfinanzministerium versprochenen Stundung von Steuerschulden soll Privatleuten und Betrieben auch die 
rückwirkende Herabsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2022 ermöglicht werden.

Neben der vom Bundesfinanzministerium versprochenen Stundung von Steuerschulden soll Privatleuten und Betrieben auch die rückwirkende Herabsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2022 ermöglicht werden.

(Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)

Der Bund will Firmen und Privatleute, die von der Energiekrise besonders betroffen sind, mit einem nachsichtigeren Umgang durch die Finanzämter entlasten. Bundesweit werden die Behörden angewiesen, Betroffenen nach Antragstellung die Stundung von fälligen Steuerzahlungen zu gewähren.

Steuerzahler und Unternehmen können bei ihren Finanzämtern Aufschub bei der Zahlung fälliger Steuern und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Das Bundesfinanzministerium forderte die Finanzämter in einem Schreiben auf, bis Ende März keine strengen Anforderungen an solche Anträge zu stellen und schnell zu entscheiden. Besonders relevant wird das für Unternehmen sein, doch auch Privatleute können Stundungen beantragen.

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Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2022 sei möglich, heißt es in dem Brief. Außerdem könnten die Behörden auf Stundungszinsen verzichten. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen beziehungsweise der Steuerzahler seine Steuern bisher immer pünktlich gezahlt habe.

Die heftig gestiegenen Energiepreise bringen viele Unternehmen in Bedrängnis. Die Bundesregierung will ihre Lage durch fällige Steuerzahlungen nicht noch kritischer machen. Ähnliche Regeln gab es auch schon in der Corona-Krise. Erlassen werden die Steuern nicht. Lediglich ein Aufschub ist vorgesehen.

Quelle: ntv.de, bek/dpa

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