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Etatplanungen in der Schwebe Ampel sagt die Haushaltswoche ab

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Scholz, Habeck und Lindner bei einem Auftritt kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bis zuletzt wollte die Ampel an ihren Planungen festhalten und den Etat 2024 in der kommenden Woche verabschieden.

Scholz, Habeck und Lindner bei einem Auftritt kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bis zuletzt wollte die Ampel an ihren Planungen festhalten und den Etat 2024 in der kommenden Woche verabschieden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eigentlich hätte der Bundeshaushalt für 2024 in der kommenden Woche verabschiedet werden sollen, auch nach dem Haushaltsurteil aus Karlsruhe hatte die Ampel zunächst an diesem Plan festgehalten. Jetzt die Absage: keine Haushaltswoche, kein Etatbeschluss.

Die Ampelkoalition hat die Verabschiedung des Haushalts für das kommende Jahr verschoben. Zuvor war bereits die für diesen Donnerstag geplante Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses abgesagt worden. Wann der Etat beschlossen werden soll, ist damit unklar.

In einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich (SPD), Katharina Dröge, Britta Hasselmann (Grüne) und Christian Dürr (FDP) heißt es: "Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern in einer Expertenanhörung über die Implikationen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 beraten. Als Fraktionsvorsitzende der Ampelfraktionen halten wir es für geboten, dieses Urteil sorgfältig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. Die Beschlussfassung des Haushalts 2024 im Deutschen Bundestag wird deshalb nicht, wie bisher geplant, in der kommenden Sitzungswoche stattfinden. Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen. Auf die Tagesordnung der Bundestagssitzung nächste Woche werden andere Themen gesetzt."

Verabschiedung in diesem Jahr unwahrscheinlich

Ursprünglich wäre die kommende Woche im Bundestag eine sogenannte Haushaltswoche gewesen. Dabei wären von Dienstag bis Freitag im Parlament die Einzeletats der Bundesministerien beraten worden. Dies wird nun nicht passieren.

Die drei Fraktionsvorsitzenden machten keine Angaben dazu, ob der Haushalt noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Vor Jahresende gibt es noch eine weitere reguläre Sitzung des Bundestages. Mit Fristverkürzung im Bundesrat wäre ein Beschluss theoretisch noch möglich - nach Einschätzung aus der Koalition aber unwahrscheinlich.

Der Chefhaushälter der Unionsfraktion Christian Haase begrüßte die Absage. "Wir freuen uns, dass endlich Vernunft bei der Ampel eingekehrt ist", sagte er dem "Handelsblatt". "Über uns fegt gerade ein Haushaltstsunami hinweg, deswegen müssen Sorgfalt und Seriosität im weiteren Haushaltsverfahren wieder zurück auf die Tagesordnung." Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) forderte in er "Rheinischen Post" Bundeskanzler Olaf Scholz auf, in der nächsten Woche eine Regierungserklärung abzugeben. "Der Bundeskanzler muss vor dem Deutschen Bundestag darlegen, welche Auswirkungen das Urteil nach seiner Auffassung auf die Haushalte der Jahre 2023/2024 hat und welche politischen Konsequenzen er daraus zieht."

Die Absage der Haushaltswoche ist ein höchst ungewöhnlicher Schritt. Er ist eine Folge des Urteils vom 15. November. Das Verfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung.

Auch WSF ist betroffen

Zugleich entschieden die Karlsruher Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Stattdessen müsse eine Notlage jedes Jahr neu erklärt werden. Das hat nach Auffassung von Experten nicht nur Auswirkungen auf geplante Investitionen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern auch auf das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Aus diesem Topf wurden in diesem Jahr bereits 37 Milliarden Euro ausgezahlt, die eigentlich nicht zur Verfügung standen.

Liegt zu Jahresbeginn kein Haushalt vor, sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen bestimmten Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.

Quelle: ntv.de, hvo/jwu/rts/dpa/DJ

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