"Sozial ungerecht und falsch" Ampel zofft sich um Pendlerpauschale
31.07.2022, 02:06 Uhr
SPD-Chefin Saskia Esken lehnt den Vorschlag von FDP-Chef Christian Lindner ab.
(Foto: picture alliance/dpa)
In einem sind sich die Ampelparteien einig: Die Deutschen müssen weiter entlastet werden. Nur wie lassen sich steigende Inflation und Gaspreise am besten abfedern? Vor allem die Pendlerpauschale ist umstritten, SPD-Chefin Esken geht auf Distanz zu Finanzminister Lindner.
SPD-Chefin Saskia Esken hat sich gegen die von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgeschlagene Erhöhung der Pendlerpauschale ausgesprochen. "Von solchen Steuererleichterungen profitieren niedrige Einkommensgruppen kaum oder gar nicht, die Hoch- und Höchstverdiener am meisten, obwohl sie unsere Hilfe nicht brauchen", sagte Esken der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Das ist also sozial ungerecht und falsch."
Die Pendlerpauschale sei bereits wesentlich erweitert worden, fügte sie hinzu. Natürlich bräuchten Pendler - ob sie nun Auto fahren oder die Bahn nehmen - Unterstützung. Aber es gebe "bessere Werkzeuge wie die Mobilitätsprämie, die sollten wir weiterentwickeln", sagte Esken.
Lindner hatte sich angesichts stark gestiegener Energiepreise zur Entlastung der Bürger für eine generelle Erhöhung der Pendlerpauschale ausgesprochen. Dies sollte laut Lindner ab 2023 "ab dem ersten Kilometer und nicht nur für Fernpendler" gelten.
Auch die Opposition sieht die Pendlerpauschale kritisch. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow übte Kritik an den FDP-Vorschlägen zur Anhebung der Pendlerpauschale: "Davon profitiere ich mehr als die Bäckereiverkäuferin." Die Union dagegen hält eine Diskussion über eine Erhöhung der Pauschale für angemessen: "Dabei muss man aber wissen: Das wirkt nicht sofort, sondern mit zeitlichem Verzug, wenn man die Steuererklärung macht", so der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei.
Die Ampel-Koalition hatte im Zuge ihrer Entlastungspakete die Pendlerpauschale bereits um drei auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Dies galt rückwirkend zum 1. Januar allerdings erst ab dem 21. Kilometer und damit für Menschen mit einem besonders weiten Weg zur Arbeit.
Quelle: ntv.de, cls/dpa