Schlappe für LandesregierungGericht kippt Cannabisverbot im Herzen Münchens

Zwei Männer klagen gegen das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten und bekommen Recht. Das Gericht erklärt die Regelung für unwirksam. Für ein Verbot fordern die Richter eine klarere Begründung.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das generelle Konsumverbot im Park, im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter. Sie gaben der Klage zweier Männer statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen - einer zum Genuss, der zweite aus gesundheitlichen Gründen.
Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens bereits aufgehoben. Wird die Gerichtsentscheidung rechtskräftig, wäre der Konsum vorerst wieder in der kompletten Parkanlage erlaubt. Der VGH hat zwar keine Revision zugelassen, doch der Freistaat kann dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Schon in der Verhandlung hatte der VGH darauf hingewiesen: Die bayerische Schlösserverwaltung dürfe ein solches Verbot grundsätzlich erlassen. Nötig sei dafür aber "eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für andere". Die Richter bezweifelten damals, dass die Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Das Gericht will eine detaillierte Begründung schriftlich nachreichen.
"Die Alt-68er haben hier schon gekifft"
Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte und darum angekündigt hatte, es Kiffern besonders schwer zu machen.
"Die Alt-68er haben hier schon gekifft", zitiert die "Süddeutsche Zeitung" Emanuel Burghard, einen der beiden Kläger. Er könne nicht nachvollziehen, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal der Konsum generell verboten sein soll - auch in Bereichen weit entfernt von Spielplätzen.
Die bayerische Schlösserverwaltung begründet das Verbot in einer Broschüre mit dem "friedlichen Miteinander, dem Schutz der Gesundheit der Besucherinnen und Besucher unserer Parkanlage und vor allem dem effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen". Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro bestraft werden. Angeblich registrierte die Verwaltung in den vergangenen anderthalb Jahren nur fünf solcher Verstöße.