Kontrollen nach Betrugsvorwürfen Bund kürzt Corona-Testzentren das Geld
23.06.2021, 15:56 Uhr
Die Corona-Schnelltests sind nur scheinbar kostenlos.
(Foto: imago images/Eibner)
Betreiber von Corona-Testzentren müssen künftig höhere Hürden überwinden, um an ihr Geld zu kommen. Nach Betrugsvorwürfen beschließt das Bundeskabinett strengere Kontrollen und eine niedrigere Vergütung. Die Pflichten von Arbeitgebern werden ab dem 1. Juli gelockert. Dann läuft die Notbremse aus.
Nach Verdachtsfällen auf Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren sollen künftig strengere Kontrollvorgaben greifen. Darauf zielt eine Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn, mit der sich am Mittag das Bundeskabinett befasst hat. Unter anderem sollen private Testzentren nur noch nach Einzelprüfung zugelassen werden können. Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen für mehrere Teststellen etwa für überregionale Betreiber soll wegfallen. Die für die Abrechnungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern sollen zusätzliche Prüfungen vornehmen, bei Bedarf auch vertiefte oder Prüfungen vor Ort. Teststellenbetreiber müssen ihnen dafür Auskünfte und Dokumentationen bereitstellen.
Zudem werden Vergütungen gesenkt, die bisher inklusive Sachkosten für das Testmaterial bei bis zu 18 Euro pro Test lagen. Für Sachkosten sollen statt bis zu 6 Euro ab 1. Juli pauschal 3,50 Euro gezahlt werden - der bisherige Höchstbetrag soll "aufgrund der Manipulationsanfälligkeit der tatsächlichen Kosten" wegfallen. Für die Abnahme der Tests sollen künftig 8 Euro vergütet werden. Bisher waren es 12 Euro bei nichtärztlichen Anbietern.
Bundesweit gibt es 15.000 Teststellen verschiedener Betreiber. Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Woche. In den Verdachtsfällen geht es darum, dass Anbieter viel mehr Tests abgerechnet haben sollen, als tatsächlich gemacht wurden. Es gab dazu erste staatsanwaltliche Ermittlungen.
Lockerungen für Arbeitgeber
Zugleich werden die Corona-Regeln am Arbeitsplatz ab 1. Juli gelockert. Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber "durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten" sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind. Die Regelung soll bis 10. September gelten.
Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, "die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren". Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.
Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings. Ebenso endet die Pflicht für Unternehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30. Juni aus.
Quelle: ntv.de, mau/dpa