Grünes Licht für 100 Milliarden Bundestag stimmt Infrastruktur-Milliarden für Länder zu
09.10.2025, 21:40 Uhr Artikel anhören
Ziel ist es, schnell in Infrastruktur zu investieren und die Grundlage für langfristiges Wirtschaftswachstum zu schaffen.
(Foto: picture alliance / PIC ONE)
100 Milliarden Euro für Straßen, Brücken, Kultur und Sport. Der Bundestag stimmt der Unterstützung für die Länder aus dem Sondervermögen zu. Damit sollen die Länder ihre marode Infrastruktur modernisieren. Gleichzeitig lockert der Bund die Schuldenregeln. Unklar ist jedoch, wie viel Geld bei den Kommunen ankommt.
Der Bundestag hat die gesetzlichen Weichen dafür gestellt, dass ein Fünftel des milliardenschweren Infrastruktur-Sondervermögens an Länder und Kommunen fließt. Für das sogenannte Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz stimmten die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Die Länder bekommen damit 100 Milliarden der insgesamt 500 Milliarden Euro aus dem neuen Sondervermögen, das der Bund über Schulden finanziert.
Die Gelder sind neben klassischer Infrastruktur auch für Kultureinrichtungen, Sportstätten und Schwimmbäder vorgesehen. Damit soll der jahrelange Reformstau der Kommunen gelindert werden. Allerdings gibt es keinen festen Schlüssel, wie viel der Gelder die Länder an die Kommunen weiterreichen müssen. Dies hatte im Gesetzgebungsverfahren für Kritik gesorgt.
Aufgeteilt werden die 100 Milliarden Euro für die Länder nach dem üblichen Königsteiner Schlüssel. 21,1 Prozent der Mittel gehen damit nach Nordrhein-Westfalen, Bayern bekommt 15,7 Prozent, Baden-Württemberg 13,2 Prozent. Am wenigsten erhält der kleine Stadtstaat Bremen mit 0,9 Prozent. Projekte können finanziert werden, wenn sie nicht schon vor Anfang 2025 begonnen wurden. Bis Ende 2036 können Maßnahmen bewilligt werden. Neben der Verkehrsinfrastruktur kann das Geld auch in den Bevölkerungsschutz, Krankenhäuser und Pflegeheime, Energieinfrastruktur, Bildungsstätten und Digitalisierung fließen.
Lockerung der Schuldenregel für Länder
Der Versicherungsverband GDV plädierte für mehr Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) zur Modernisierung der Infrastruktur. "Die deutschen Versicherer haben insgesamt rund 112 Milliarden Euro in Infrastrukturprojekte investiert - aber nur zu einem geringen Teil in Deutschland selbst", so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Das neue Gesetz könne ein Wendepunkt werden, weil ausdrücklich ÖPPs vorgesehen seien. "Das ist ein wichtiges Signal." Bei ÖPPs übernimmt ein privater Partner im Auftrag der öffentlichen Hand Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb eines Infrastrukturprojekts. Sie werden laut Asmussen häufig schneller und kosteneffizienter umgesetzt. Versicherer legen ihre Beitragseinnahmen gerne langfristig an, jedes Jahr geht es um 200 bis 300 Milliarden Euro.
Beschlossen wurde zudem die Lockerung der Schuldenregeln für die Länder. Diese dürfen künftig selbst Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Dieser eigene Verschuldungsspielraum für die Länder besteht unabhängig von der konjunkturellen Lage. Die Länder können selbst entscheiden, wie sie diesen Spielraum nutzen und verwenden wollen.
Davon profitieren vor allem das Saarland und Bremen. Die beiden hoch verschuldeten Länder erhalten Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt und dürften deshalb derzeit keine Kredite aufnehmen wie alle anderen Bundesländer. Wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt, gelten für Bremen und das Saarland jedoch die gleichen gelockerten Schulden-Obergrenzen wie für die anderen 14 Länder, ohne dass dadurch ihre Sanierungshilfen von jährlich jeweils 400 Millionen Euro in Gefahr wären.
Quelle: ntv.de, mwa/dpa/AFP/rts