Anreiz für Väter? Buschmann will mitbetreuende Eltern entlasten
19.08.2023, 12:55 Uhr Artikel anhören
Bundesjustizminister Marco Buschmann meint, seine Unterhaltsrechtsreform könnte Väter dazu bringen, sich mehr zu engagieren.
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Der Bundesjustizminister kündigt in den vergangenen Wochen mehrere Gesetzesreformen an. Nun will er auch das Unterhaltsrecht überarbeiten. Bringen sich Väter nach einer Trennung in die Erziehung ein, sollen sie demnach auch entsprechend entlastet werden. Doch dafür gibt es Kritik.
Bundesjustizminister Marco Buschmann plant eine Reform des Unterhaltsrechts. "Wir werden die Unterhaltslasten fairer verteilen", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Insbesondere soll demnach künftig in Trennungsfamilien ein Elternteil, das nicht die Hauptbetreuung des Kindes übernimmt, sich aber dennoch "zu einem gehörigen Anteil" daran beteiligt, entlastet werden.
"Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist", führte Buschmann aus. "Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform."
Als Beispiel nannte der Minister einen Vater, der 4000 Euro im Monat verdient und 40 Prozent der Erziehungsleistung übernimmt. Wenn die hauptbetreuende Mutter des gemeinsamen Kindes 2000 Euro verdient, zahle der Vater bislang rund 500 Euro Unterhalt. "Wenn unsere Pläne umgesetzt werden, wird der Vater etwas mehr als 400 Euro zahlen. Der Unterschied kann in einem solchen Fall somit mehr als 100 Euro betragen."
Kritik weist Buschmann zurück
Immer mehr Eltern in Deutschland würden ihre Kinder auch nach einer Trennung weiterhin gemeinsam erziehen, sagte Buschmann zur Begründung. Dem werde das Unterhaltsrecht bislang nicht gerecht. Kritik, dass die geplanten Änderungen hauptbetreuende Mütter benachteiligen würden, wies er zurück. Im Gegenteil würden Väter mit der geplanten Reform dazu motiviert, "sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren".
Es gehe auch darum, "das in unseren Gesetzen verhaftete Bild, das üblicherweise Frauen die Betreuung übernehmen und Väter die Unterhaltspflichtigen sind", abzulegen, erklärte die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr. Es sei "gesellschaftlich geboten, die Verantwortung nicht allein einem Elternteil zuzuschreiben".
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, reagierte positiv auf Buschmanns Ankündigung. "Gut, dass die Bundesregierung diese wichtige Reform anpackt", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wir werden das Gesetz im Bundestag umfassend prüfen. Dabei leitet uns das Wohl des Kindes als wichtigste Maxime."
Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP auch in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. "Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden", heißt es im Abschnitt zum Familienrecht.
Quelle: ntv.de, tkr/AFP/dpa