Buchhalter von Auschwitz vor Gericht Der Mann, der das Geld der Juden zählte
21.04.2015, 07:26 Uhr
Viele Häftlinge wussten bei ihrer Ankunft nicht, was sie in Auschwitz erwartet.
(Foto: AP)
Eigentlich war Oskar Gröning vor allem Buchhalter. Er zählte Geld und notierte die Summen in Bücher. Allerdings machte er diese Arbeit als SS-Mann in Auschwitz - weshalb er nun wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen vor Gericht steht.
Oskar Gröning ist ein betagter Mann. 93 Jahre alt, ein Witwer, der in einem Bungalow in der Lüneburger Heide wohnt und sich mit einem Rollator vorwärtstastet. Er liebt Vögel, sammelt Briefmarken und hat sich vom Sparkassenangestellten zum Geschäftsführer einer Krankenkasse hochgearbeitet. An diesem Dienstag beginnt in Lüneburg ein Prozess gegen ihn. Der Vorwurf der Anklage: "Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen".
Die Taten liegen Jahrzehnte zurück, sie geschahen im Vernichtungslager Auschwitz. Dem Ort, an dem die Deutschen mehr als eine Million Menschen umbrachten, die meisten von ihnen Juden. Im Fall der Anklage geht es um die Zeit vom 16. Mai bis zum 11. Juli 1944, als die sogenannte Ungarn-Aktion stattand. Innerhalb weniger Wochen trafen mindestens 137 Eisenbahnzüge mit rund 425.000 Juden aus Ungarn in Auschwitz ein. Mindestens 300.000 von ihnen brachte die SS um. Die Tötungsmaschinerie lief auf Hochtouren, Tag und Nacht loderten die Flammen der Krematorien.
Als die Ungarn-Aktion beginnt, arbeitet Gröning schon fast zwei Jahre in Auschwitz. 1940 war er, ein gelernter Sparkassenangestellter, in die Waffen-SS eingetreten. Ihm gefällt die Zackigkeit der Truppe, es war "spontane Begeisterung", wie er dem "Spiegel" in einem Interview vor zehn Jahren erzählt. Gröning, dessen Vater schon beim paramilitärischen nationalistischen "Stahlhelm" aktiv gewesen war, will beim letzten Siegen im Krieg nicht zu spät kommen.
Doch in den Krieg zieht er erstmal nicht, zwei Jahre arbeitet er in einer Besoldungsstelle. Dann bekommt er einen Sonderauftrag, wie es heißt, an einem Ort im längst zerschlagenen Polen: Auschwitz. Gerade mal 21 Jahre ist er da alt, ein Mann mit blondgewellten Haaren, Brille und weichen Gesichtszügen. Als er in Auschwitz ankommt, weiß er - wie auch viele Opfer - nicht, was ihn dort erwartet. Wieder arbeitet er in der Verwaltung, er leitet die Devisenabteilung der Häftlingsgeldverwaltung. Er zählt das Geld der ankommenden Juden und notiert die Beträge in den Büchern. Zlotys, Gulden, Franc, Reichsmark. Ab und fährt er, der Buchhalter von Auschwitz, nach Berlin und gibt das geplünderte Geld beim Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt ab.
"Jeder macht seinen Dienst"
Doch er zählt nicht nur, er muss auch an die berüchtigte Rampe, an der die ankommenden Juden selektiert werden: die Arbeitsfähigen zur einen Seite, alle anderen in die Gaskammern. Gröning soll dafür sorgen, dass keiner das Gepäck stiehlt. Bei seinem ersten Einsatz bekommt er mit, wie ein Baby mit dem Kopf gegen einen Laster geschleudert wird. Damals, so erzählt er dem "Spiegel", habe er gedacht, er sei in einen Laden geraten, der stinke, und er habe eine Versetzung beantragt. Doch der Vorgesetzte habe ihm gesagt: "Du hast eine Verpflichtung unterschrieben. Jeder macht seinen Dienst da, wo er hingestellt wird."
Gröning macht seinen Dienst weiter und wird zum "Unterscharführer" befördert. Mal sieht er, wie auf einem Scheiterhaufen Leichen verbrannt werden. Mal wird er Zeuge, wie geflohene Juden nachts nackt in ein Gehöft getrieben werden und ein Oberscharführer mit einer Gasmaske den Inhalt einer Dose in eine Luke kippt. Er hört das Schreien der Menschen - und die Stille danach.
Erst nach zwei weiteren Versetzungsgesuchen wird er im September 1944 entlassen. Er kommt zu einer Feldeinheit, kämpft gegen die Alliierten bei der Ardennen-Offensive und gerät später in britische Gefangenschaft. Nach der Rückkehr aus Großbritannien sagt er seiner Frau: "Mädchen, tu mir den Gefallen und frag nicht nach."
Ermittlungen werden eingestellt
Sie fragt nicht nach, wie auch sonst kaum einer. 1977 beginnt die Staatsanwaltschaft Frankfurt zwar ein Ermittlungsverfahren wegen "Gefangeneneigentumsverwaltung", doch nach acht Jahren wird es eingestellt. Die Begründung: "Nach gründlicher Durcharbeitung der Vorgänge ergibt sich kein zur Erhebung der öffentlichen Klage hinreichender Tatverdacht." Die Gründe für die Einstellung des Verfahrens sollen später dargelegt werden. Doch dazu kommt es nie.
Gröning ist keine Ausnahme in der deutschen Justiz. Tatsächlich herrschte jahrzehntelang die Rechtsauffassung vor, dass ein Täter am unmittelbaren Tötungsvorgang beteiligt gewesen sein musste, um ihn belangen zu können. Die individuelle Schuld galt als Voraussetzung für eine Verurteilung - doch dieser Nachweis war Jahrzehnte nach der Tat sehr schwer, viele Verfahren wurden daher eingestellt. Von 8000 SS-Leuten aus Auschwitz wurden nicht einmal 50 in Deutschland verurteilt.
Dass es 70 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz nun doch zu einem Verfahren gegen einen ehemaligen SS-Mann kommt, ist vor allem Rechtsanwalt Thomas Walther zu verdanken. Der frühere Richter arbeitete von 2006 bis 2008 in der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg und führte die Vorermittlungen zum Fall John Demjanjuk. Der Ukrainer, der sich den SS-Hilfstruppen angeschlossen hatte, war 2011 vom Landgericht München wegen Mordes in Tausenden Fällen im Vernichtunglager Sobibor zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Walther hatte die Münchner Justiz überzeugt, dass bei einer Mordanklage die Beweishürden wesentlich niedriger seien, als dies bislang gesehen wurde. "Wenn einer bei einem Banküberfall Schmiere steht, ist er wegen Beihilfe dran", sagte Walther der "Welt". Im Verfahren gegen Gröning vertritt er 31 Nebenkläger, Überlebende oder Angehörige von Opfern.
"Ich habe die Krematorien gesehen"
Gröning leugnet nicht, was in Auschwitz vorgefallen ist. 1985 schreibt er einem Bekannten, der ihm das Buch "Die Auschwitzlüge" geschickt hatte, was dort vorgefallen war. Er schreibt von den Selektionen, den Vergasungen, den Verbrennungen.
Vor zehn Jahren erklärt er der BBC und dem "Spiegel" noch einmal seine Sicht: "Ich fand es als meine Aufgabe, jetzt, in meinem Alter, zu Dingen zu stehen, die ich erlebt habe. Weil ich den Leugnern sagen will: Ich habe die Krematorien gesehen, ich habe die offenen Feuerstellen gesehen. ... Ich war dabei." Im "Spiegel"-Interview sagt er noch: "Das jüdische Volk bitte ich um Verzeihung. Und den Herrgott bitte ich um Vergebung."
Dennoch hält sich Oskar Gröning im juristischen Sinne für unschuldig. Er sei ein "Rädchen im Getriebe", sagte er schon vor Jahren dem "Spiegel". Das Wort Mittäter sei schon fast zu viel. "Schuld hängt eigentlich immer mit Taten zusammen, und da ich meine, ein nicht tätiger Schuldiger geworden zu sein, meine ich auch, nicht schuldig zu sein", sagt er. Und die moralische Schuld? Gemäß dem christlichen Gebot "Du sollst nicht töten" sei Mithilfe zwar schon ein Verstoß, so Gröning. Aber es sei die Frage: "War das Mithilfe, was ich getan habe?"
Vor Gericht wird Gröning wieder diese Fragen, auf die er keine Antwort zu finden scheint, beantworten müssen. Er wird sich den Fragen der wenigen Auschwitz-Überlebenden stellen müssen. Die aus Ungarn stammende Eva Kor, die fast ihre ganze Familie in Auschwitz verloren und dennoch dem KZ-Arzt Josef Mengele verziehen hat, freut sich bereits darauf, Gröning im Gerichtssaal zu treffen und zu befragen. "Es ist eine große Chance, um Neonazis zu zeigen, was der falsche Ruhm von Hitler wirklich war: eine menschliche Tragödie."
Für die meisten Nebenkläger geht es weniger um das Strafmaß, das im Falle einer Verurteilung bei mindestens drei Jahren liegt. Für sie sei wichtiger, dass sich endlich deutsche Richter mit den Verbrechen befassten und damit zugleich ihren Toten Respekt erwiesen, sagt Walther. Es ist höchste Zeit.
Quelle: ntv.de