Politik

Einigung steht Einreise-Testpflicht kommt ab Sonntag

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Mit den neuen Einreiseregeln will die Bundesregierung einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen verhindern.

(Foto: picture alliance/dpa)

Kurz bevor der Sommerurlaub für viele zu Ende geht, beschließt die Bundesregierung neue Einreiseregeln: Ab 1. August müssen laut einem Entwurf alle Reiserückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Corona-Test bei Grenzübertritt vorlegen - egal ob sie mit Auto, Bahn oder Flugzeug unterwegs sind.

Die generelle Testpflicht bei Einreisen nach Deutschland soll am Sonntag in Kraft treten. Etwaige Bedenken innerhalb der Bundesregierung seien ausgeräumt, erfuhr ntv aus Kreisen der Beteiligten. Möglich sei nun, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Neuregelung am Freitag vorstelle und sie dann zum 1. August in Kraft trete.

In dem entsprechenden Verordnungsentwurf heißt es, es sei notwendig, "die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können". Und weiter: "Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden." Der nun offenbar abgestimmte Entwurf sieht ein Inkrafttreten der Verordnung am 1. August vor und soll bis Jahresende befristet sein.

Grundsätzlich sollen laut dem Entwurf künftig alle Einreisenden ab sechs Jahren über einen negativen Testnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen - egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein - Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen.

Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein. Reist man mit einem "Beförderer" wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen - so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung von Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die bisherige Stufe eines "einfachen" Risikogebiets soll entfallen.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

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