Bis Jahresende Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit verlängert
15.09.2021, 13:11 Uhr
Eigentlich wären die bisherigen Corona-Regeln für Kurzarbeit Ende des Monats ausgelaufen.
(Foto: dpa)
Betriebe können noch länger unter den bisherigen Bedingungen coronabedingte Kurzarbeit anmelden. Das Kabinett stimmt einer Verlängerung der Corona-Regeln zu. Das kommt allerdings nicht überall gut an.
Die Bundesregierung hat die aktuellen Kurzarbeiterregeln für Unternehmen in der Corona-Krise bis zum Jahresende verlängert. Das Kabinett stimmte einer entsprechenden Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu. Andernfalls wären die vereinfachten Zugangsregelungen beim Kurzarbeitergeld Ende September ausgelaufen.
Damit gilt bis Jahresende, dass nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit der Betrieb Kurzarbeit anmelden kann. Zudem erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern weiterhin die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe. Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Das Geld steigt stetig mit der Bezugsdauer.
Die erneute Verlängerung wird mit der Sicherung von Arbeitsplätzen begründet. Es sei schwer absehbar, wie sich die Corona-Pandemie angesichts der hochansteckenden Delta-Variante im Herbst weiter entwickeln werde, hieß es aus Regierungskreisen. Betriebe und Arbeitnehmer sollten durch die Verlängerung Planungssicherheit erhalten.
Im "ntv Frühstart" sagte Arbeitsminister Hubertus Heil vor der Kabinettsentscheidung: "Kurzarbeit hat in der Krise geholfen. Über zwei Millionen Arbeitsplätze wurden gesichert, es ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal". Die Zahl der Kurzarbeiter sei zwar zurückgegangen, sagte der SPD-Politiker weiter. Aber es gebe Branchen, die hart getroffen seien, das Veranstaltungsgewerbe etwa. "Man darf nicht am falschen Ende sparen."
Die Verlängerung führt zu Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von rund 1,2 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr hat die Bundesagentur bis Ende voriger Woche bereits rund 18 Milliarden Euro für Kurzarbeit ausgegeben, wie ein BA-Sprecher auf Anfrage mitteilte. Davon seien rund 10,8 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld und rund 7,2 Milliarden Euro zur Erstattung der Sozialbeiträge geflossen. Derzeit wende die BA wöchentlich etwa 300 Millionen Euro für Kurzarbeit auf.
Verlängerung ist umstritten
Eine grundsätzliche Einigung auf eine Verlängerung der geltenden Kurzarbeiterregeln sowie auch der Wirtschaftshilfen für Unternehmen in der Krise bis zum Jahresende hatte die Regierung bereits Anfang August erzielt. Die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen wurde bereits beschlossen - die Firmen können künftig auch für den Förderzeitraum von Oktober bis Ende Dezember staatliche Hilfe beantragen.
Beim Kurzarbeitergeld hatte es im Vorfeld Zuspruch von Gewerkschaftsseite gegeben, denn die Krise sei "noch nicht vorbei". Allerdings forderte der DGB eine Erhöhung der Bezüge. Ökonomen kritisierten die Pläne dagegen und verwiesen darauf, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften in vielen Bereichen derzeit ansteige und die Kurzarbeit abnehme.
Der Maschinenbauverband VDMA erklärte nun, die Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit "verlängert den Krisenmodus unnötig". Die Entscheidung des Kabinetts sei "überflüssig", denn der Arbeitsmarkt zeige eine positive Entwicklung. Firmen auf der Suche nach Fachkräften hätten das Nachsehen, weil die erforderlichen Arbeitskräfte "dank komfortabler Sonderregelungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen".
Quelle: ntv.de, hul/rts/AFP/dpa