Politik

Verstoß gegen EU-Recht EuGH: Weiterer Teil von Polens Justizreform unzulässig

Der Europäische Gerichtshof hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt.

(Foto: picture alliance/dpa)

In der Vergangenheit erklärt der Europäische Gerichtshof mehrere Teile der polnischen Justizreform für unzulässig. Nun beanstanden die Richter eine weitere Regelung, die die Machtbefugnis des Justizministers betrifft. Auch sie sei unvereinbar mit dem EU-Recht, heißt es aus Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Die Richter urteilten heute, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne.

Es müsse sichergestellt sein, dass eine solche Abordnung niemals als Instrument zur politischen Kontrolle von Gerichtsentscheidungen diene, teilten die Richter in Luxemburg mit. Konkret ging es um sieben Strafprozesse. Das Bezirksgericht Warschau, das die Fälle verhandelt, bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es sah in der Regelung eine mögliche Gefährdung der justiziellen Unabhängigkeit. Dies bestätigte der EuGH nun. Die strittigen Befugnisse des Justizministers seien mit der Pflicht zur Beachtung der Unabhängigkeit der Justiz nicht vereinbar, erklärte er.

Bereits mehrmals hatte der EuGH entschieden, dass Teile der polnischen Justizreform gegen europäisches Recht verstoßen. Zuletzt verhängte er Ende Oktober ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro gegen Polen, weil das Land eine Entscheidung zur sogenannten Disziplinarkammer für Richter nicht umsetzte. Die EU-Kommission und Polen streiten seit Langem über die Einhaltung der für EU-Staaten verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze.

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Der Umgang von Polens nationalkonservativer PiS-Regierung mit dem Justizsystem des Landes steht schon seit Jahren heftig in der Kritik. Die Regierung in Warschau und besonders Justizminister Zbigniew Ziobro signalisieren bislang allerdings in den entscheidenden Punkten kein Einlenken.

Ziobro ist auch Architekt der Justizreformen. Innerhalb der nationalkonservativen PiS-Regierung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat er sich als antieuropäischer, rechter Hardliner profiliert. Er argumentiert, seine Reformen seien nötig, um das polnische Justizsystem leistungsfähiger zu machen und es zudem von Richtern zu befreien, die noch im Kommunismus geprägt wurden.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa/AFP

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