Ob Arbeitszimmer oder Balkon FDP fordert weniger Steuern für Homeoffice
10.04.2020, 14:25 Uhr
Für die Heimarbeit steht nicht immer ein Arbeitszimmer zur Verfügung. Doch nur dann lässt sich Homeoffice steuerlich absetzen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ein Arbeitszimmer lässt sich von der Steuer absetzen, aber was macht derjenige, der vom Küchentisch aus arbeitet? Die FDP fordert, dass Deutsche im Homeoffice weniger Steuern zahlen müssen.
Die FDP verlangt steuerliche Erleichterungen für die vielen Menschen in Deutschland, die in der Coronavirus-Krise im Homeoffice arbeiten. "Wir schlagen vor, dass während der Krise eine Homeoffice-Pauschale von 100 Euro pro Monat als Werbungskosten eingeführt wird", sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr.
Viele Betriebe hätten ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. "In der Regel lassen sich die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Viele Menschen haben aber kein 'richtiges' Arbeitszimmer, sondern arbeiten aus der Küche oder vom Balkon", sagte Dürr. So etwas könne bislang nicht steuerlich geltend gemacht werden. "Es darf aber keinen Unterschied machen, ob der Laptop auf dem Küchentisch oder in einem extra Zimmer steht."
Gleichzeitig werde mit jedem Tag im Homeoffice die Pendlerpauschale entsprechend gekürzt, argumentierte der FDP-Finanzpolitiker. "Für die meisten Menschen ist das Arbeiten von zuhause aus sowieso schon eine organisatorische Belastung, gerade wenn man Familie hat. Da sollte man wenigstens keine finanziellen Nachteile haben."
Quelle: ntv.de, fni/dpa