Politik

Entscheidung am 27. Februar Gericht vertagt sich zu Diesel-Fahrverboten

Rechtsgespräch dauerte länger als geplant.

Rechtsgespräch dauerte länger als geplant.

(Foto: dpa)

Sollen Diesel-Fahrzeuge aus den Städten verbannt werden? Ihre Besitzer müssen weiter auf eine Rechtsgrundlage in dieser Frage warten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nimmt sich noch einmal Zeit bis zum kommenden Dienstag.

Millionen Autofahrer sowie Wirtschaft und Politik müssen weiter warten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung über mögliche Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten vertagt. Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, mitteilte. Das sogenannte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ursprünglich war für Donnerstag bereits eine Entscheidung erwartet worden.

Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben. In dem rund vierstündigen "Rechtsgespräch" ging es zunächst um Fragen des EU-Rechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung. Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten.

Außerdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Richter könnten Fahrverbote für zulässig erklären

Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Kretschmann gegen Fahrverbote in Eigenregie

Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen.

Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig dafür sei der Bund. "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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