Prozess zu Boston-Anschlag Geschworene finden kein einstimmiges Urteil
08.04.2015, 00:24 Uhr
Die Anklage stellt Dschochar Zarnajew als islamistischen Terroristen dar.
(Foto: picture alliance / dpa)
Auf 17 der insgesamt 30 Anklagepunkte gegen den "Boston Bomber" steht die Todesstrafe. Aber die versucht die Verteidigung Zarnajew zu ersparen. Über seine Schuld an dem Attentat entscheiden die Geschworenen - und offenbar gibt es da Differenzen.
Im Prozess um den Anschlag auf den Bostoner Marathonlauf vor zwei Jahren setzen die Geschworenen ihre Urteilsfindung fort. Bei den mehr als siebenstündigen Beratungen am Dienstag sei noch keine Entscheidung gefallen, teilte der US-Bundesrichter George O'Toole mit. Die sieben Frauen und fünf Männer der Jury müssen in allen 30 Anklagepunkten gegen den mutmaßlichen Attentäter Dschochar Zarnajew ein einstimmiges Urteil fällen.
Bei dem Anschlag auf den Boston-Marathon waren im April 2013 drei Menschen getötet und mehr als 260 weitere verletzt worden. Der damals 19-jährige Zarnajew soll den Anschlag gemeinsam mit seinem sieben Jahre älteren Bruder Tamerlan verübt haben. Auf seiner Flucht soll das Bruderpaar zudem einen Polizisten erschossen haben. Dschochar wurde vier Tage nach dem Anschlag schwer verletzt in einem Vorort von Boston festgenommen, Tamerlan kam bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei ums Leben.
Es geht um die Todesstrafe
Ein Schuldspruch gilt als wahrscheinlich, weil auch die Verteidigung eine Beteiligung von Dschochar Zarnajew an dem Anschlag eingeräumt hatte. Zarnajews Anwälte hoffen aber, die Todesstrafe für ihren Mandanten abwenden zu können. In ihrem Schlussplädoyer am Montag erklärte die Verteidigung erneut, dass der junge Student unter dem Einfluss seines älteren Bruders gehandelt habe. Die Anklage stellte Dschochar Zarnajew dagegen als islamistischen Terroristen dar. "Er wollte dieses Land terrorisieren. Er wollte Amerika bestrafen", sagte Staatsanwalt Aloke Chakravarty.
Die Geschworenen entscheiden zunächst nur über einen Schuldspruch. Über ein Strafmaß würden sie erst in einem zweiten Prozessabschnitt nach einer Verurteilung befinden. Auf 17 der insgesamt 30 Anklagepunkte gegen Zarnajew steht die Todesstrafe.
Quelle: ntv.de, bad/AFP