Politik

IAEA äußert "ernsthafte Sorge" Iran hat deutlich zu viel angereichertes Uran

Teheran verweigert den Zutritt zu zwei zu überprüfenden Anlagen.

Teheran verweigert den Zutritt zu zwei zu überprüfenden Anlagen.

(Foto: picture alliance/dpa)

2015 beschließen die UN-Vetomächte und Deutschland ein Atomabkommen mit dem Iran. Seit vier Monaten wird der Internationalen Atombehörde jedoch der Zutritt zu dortigen Atomanlagen verweigert. Schätzungen zufolge verstößt der Staat vehement gegen die Abmachung.

Die Bestände des Iran an angereichertem Uran sind nach Angaben der Internationalen Atomenergiebehöre (IAEA) fast achtmal so hoch wie durch das Internationale Atomabkommen von 2015 erlaubt. In einem Bericht über die nuklearen Aktivitäten des Iran teilte die IAEA mit, statt der zulässigen Menge von 202,8 Kilogramm habe der Iran am 20. Mai 1571,6 Kilogramm angereichertes Uran besessen. Dies hätten Inspekteure der IAEA ermittelt.

Teheran verweigere zudem weiterhin den Zutritt zu zwei Anlagen, welche die Behörde im Rahmen ihrer Überprüfungsmission inspizieren wolle, hieß es weiter. Dies sei Anlass zu "ernsthafter Sorge". Die Inspekteure bemühten sich demnach vier Monate lang vergeblich um Zugang. Es handelt sich um zwei von insgesamt drei Anlagen, welche die IAEA auf eine mögliche frühere Existenz von Material und nicht deklarierte Atomaktivitäten überprüfen will, die nichts mit dem aktuellen Programm Teherans zu tun haben.

Im Juni 2015 hatten die fünf UN-Vetomächte und Deutschland nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Iran ein Atomabkommen geschlossen. Es soll sicherstellen, dass die Islamische Republik nicht die Fähigkeiten zum Bau einer Atombombe erlangt. US-Präsident Donald Trump kündigte das Abkommen im Mai 2018 jedoch einseitig auf und verhängte neue Sanktionen gegen Teheran.

Deutschland, Frankreich und Großbritannien versuchen, das Abkommen noch zu retten. Doch zieht sich der Iran inzwischen selbst schrittweise aus der Vereinbarung zurück - auch weil die EU ihr Versprechen nicht erfüllen konnte, die wirtschaftlichen Folgen der US-Strafmaßnahmen aufzufangen.

Quelle: ntv.de, agr/AFP

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