Keine Minderjährigen mehr Konkrete Regeln für Einsatz von V-Leuten geplant
20.07.2023, 18:06 Uhr Artikel anhören
Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums wird aktuell mit dem Innenministerium abgestimmt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Bislang unterfällt der Einsatz von V-Personen in Deutschland einer Generalklausel. Das Justizministerium will den Bereich nun erstmals konkret gesetzlich regeln. Unter anderem Minderjährige sollen so künftig von der Tätigkeit ausgeschlossen werden. Auch ein Richtervorbehalt ist vorgesehen.
Für den Einsatz von sogenannten V-Leuten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sollen erstmals konkrete gesetzliche Regeln aufgestellt werden. In einem Entwurf des Bundesjustizministeriums, der aktuell mit dem Innenministerium abgestimmt wird, ist beispielsweise vorgesehen, dass Minderjährige sowie Menschen, die an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, für diese Tätigkeit künftig grundsätzlich nicht infrage kommen sollen. Das Gleiche gälte, wenn die Reform so umgesetzt werden sollte, für Abgeordnete und deren Mitarbeiter. Außen vor bliebe künftig außerdem, wer "bereits seit mehr als fünf Jahren als Vertrauensperson im Einsatz ist".
Auch soll die einzelne V-Person nicht "von den Geld- oder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als wesentliche Lebensgrundlage abhängig" sein, heißt es in dem Entwurf, über den zuerst der "Spiegel" berichtet hatte. Dass hier inzwischen ein gesetzlicher Regelungsbedarf gesehen wird, hat auch mit dem Fall eines ehemaligen V-Mannes zu tun, der für die Polizei über viele Jahre im kriminellen Milieu aktiv war und später dann als V-Mann Informationen aus radikalen Islamisten-Zirkeln beschaffte.
Bislang stützt sich der Einsatz von V-Personen auf die sogenannte Ermittlungsgeneralklausel. V-Personen bewegen sich, wenn sie sich der Polizei als Informanten anbieten, oft bereits in einem bestimmten Milieu, zu dem verdeckte Ermittler keinen Zugang haben. Anders verhält es sich bei verdeckten Ermittlern. Diese sind Polizeibeamte, die unter falschem Namen und mit einer sogenannten Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln. Sowohl der Einsatz von V-Leuten zum Zwecke der Strafverfolgung als auch von verdeckten Ermittlern soll künftig von einem Richter angeordnet werden müssen.
Prüfung im Innenministerium
Eine Sprecherin des von Nancy Faeser geführten Bundesinnenministeriums antwortete auf die Frage, wie das für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt zuständige Ressort die Vorschläge beurteile: "Vor wenigen Tagen hat das Bundesjustizministerium dem Bundesinnenministerium im Vorfeld einer noch nicht begonnenen Ressortabstimmung einen Regelungsentwurf übersandt." Die vom Justizressort erbetene Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Mit den Vorgaben für V-Personen des Verfassungsschutzes hat der Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann nichts zu tun. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: "Wir regeln Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen, Gewährspersonen und sonstigen Informantinnen und Informanten aller Sicherheitsbehörden gesetzlich und machen sie unter Wahrung der notwendigen Anonymität parlamentarisch überprüfbar."
Quelle: ntv.de, lno/dpa