Politik

Sexualisierte Gewalt im Fokus Völkerstrafrecht soll deutlich schärfer werden

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Buschmann kündigte die Reform vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an. Nun liegt ein erster Entwurf vor.

Buschmann kündigte die Reform vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an. Nun liegt ein erster Entwurf vor.

(Foto: picture alliance / Flashpic)

Justizminister Buschmann will das Völkerstrafrecht reformieren. Ein erster Gesetzesentwurf räumt den Opfern deutlich mehr Rechte ein - und erweitert die Tatbestände. So könnten künftig auch sexuelle Übergriffe und sexuelle Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat seine Pläne für eine Reform des Völkerstrafrechts vorgelegt. Sein Ministerium veröffentlichte einen Referentenentwurf, der erleichterte Nebenklagemöglichkeiten für Opfer und Angehörige vorsieht und Strafbarkeitslücken im deutschen Recht schließen soll.

Buschmann hatte die Änderungen im Februar vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges angekündigt. "Das zentrale Versprechen des Völkerstrafrechts ist von dramatischer Aktualität: Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben!", erklärte der FDP-Politiker nun. Aufgrund seiner Geschichte habe Deutschland "eine besondere Verantwortung, dieses große Versprechen des Völkerrechts mit Leben zu füllen".

Opfer von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und Angehörige von Getöteten sollen sich fortan Verfahren grundsätzlich als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anschließen können, wie das Ministerium erklärte. Sie sollen dabei "ohne weitere Voraussetzungen einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin beigeordnet" und auf Antrag auch einen psychosozialen Prozessbegleiter bekommen.

Neue Tatbestände geplant

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Straftatbestände im Völkerstrafgesetzbuch sollen zudem erweitert oder konkretisiert werden. So sollen §7 und §8 des VStGB so angepasst werden, dass sie auch den Tatbestand der sexuellen Sklaverei, des sexuellen Übergriffs sowie den erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen. Neu aufgenommen werden sollen in das VStGB außerdem die Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blind machenden Laserwaffen.

Um die Verbreitung wichtiger deutscher Völkerrechtsprozesse zu fördern, sollen internationale Medien in Prozessen Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen können. Auch sollen wegweisende Urteile zum Völkerstrafrecht ins Englische übersetzt werden. Aufzeichnungen sollen die wissenschaftliche Aufarbeitung erleichtern. Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände verschickt und auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Interessierte haben nun Gelegenheit, bis zum 25. August 2023 Stellung zu nehmen.

Quelle: ntv.de, spl/AFP

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