"In Teilen rechtswidrig" Kubicki rät zu Klage gegen Corona-Beschluss
29.10.2020, 07:57 UhrDurch den beschlossenen Teil-Lockdown stehen Gastronomie, Hotellerie und Freizeitbranche vor wochenlangen Schließungen - schon wieder. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält das drastische Vorgehen von Bund und Ländern für überzogen. Er ermuntert Betroffene, den Rechtsweg zu beschreiten.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat Betroffene aufgerufen, rechtliche Mittel gegen stark einschneidende Corona-Maßnahmen einzulegen. "Ich halte die aktuellen Beschlüsse in Teilen für rechtswidrig. Wenn die Runde der Regierungschefs Maßnahmen verabredet, die bereits mehrfach von Gerichten aufgehoben wurden, wie das Beherbergungsverbot, dann ignorieren die Beteiligten bewusst die Gewaltenteilung. Ich rufe alle Betroffenen auf, rechtliche Mittel gegen diese Maßnahmen einzulegen", sagte Kubicki der "Rheinischen Post".
Bereits vor der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch hatte Kubicki vor Alarmismus gewarnt. "Konzentrieren wir uns auf die Gruppen, die wirklich geschützt werden müssen", hatte er im Deutschlandfunk gesagt. Er hatte für ein unterschiedliches Vorgehen je nach Bundesland plädiert und gefordert, dass man bei Infektionsherden ansetzen müsse: Kubicki fragte, warum Mitarbeiter weiter ungetestet in Alten- und Pflegeheime dürften und dort keine FFP2-Masken verteilt würden. Außerdem sollten mehr Schulbusse sowie Busse und Bahnen im ÖPNV eingesetzt werden.
Menschen in Restaurants und Hotels, die jetzt mit Hygienekonzepten ihre Existenz gesichert hätten, wieder mit einem "Komplett-Lockdown" zu belegen, sei unverhältnismäßig und habe sicher auch vor den Gerichten nicht Bestand. FDP-Generalsekretär Volker Wissing ergänzte in der "Rhein-Neckar-Zeitung": "Das sind sehr weitreichende Grundrechtseingriffe. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist das ein Ritt auf Messers Schneide."
Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Mittwoch darauf geeinigt, die zweite Corona-Infektionswelle mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem weitgehenden Herunterfahren aller Freizeitaktivitäten brechen zu wollen. So soll eine unkontrollierbare Ausbreitung des Virus verhindert werden. Die Maßnahmen sollen bereits ab dem kommenden Montag (2. November) gelten und bis Ende November dauern.
Quelle: ntv.de, jug/dpa