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Bringschuld des Staates kommt Plan für Kindergrundsicherung: mehr Geld, leichterer Zugang

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In Deutschland leben aktuell 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung.

(Foto: picture alliance/dpa)

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Die Kindergrundsicherung ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Ampel. Familienministerin Paus legt nun Eckpunkte vor. Es soll einerseits mehr Geld geben, andererseits soll das System übersichtlicher werden - und somit mehr Familien zugutekommen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat Eckpunkte für die von der Ampel geplante Kindergrundsicherung vorgelegt. Wie ein Ministeriumssprecher bestätigte, wurde ein entsprechendes Papier an die anderen Ministerien zur weiteren Abstimmung verschickt. Die "Wirtschaftswoche" hatte zuerst darüber berichtet.

Die Kindergrundsicherung gehört zu den zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Diverse Leistungen vom Kindergeld über den Kinderzuschlag bis hin zur finanziellen Unterstützung für Klassenfahrten und Freizeit sollen darin gebündelt werden. Viele Familien beantragen Leistungen bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden nicht.

Die Eckpunkte, die der "Wirtschaftswoche" vorliegen, sehen vor, "nicht nur das Leistungsniveau zu erhöhen, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf zu erreichen". Durch vereinfachte Zugänge und eine digitale Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens solle eine "hohe Inanspruchnahme" erreicht werden, heißt es. Im Ministerium wird das Prinzip auch so beschrieben: Aus der bisherigen Holschuld der Bürger wird eine Bringschuld des Staates.

Jedes fünfte Kind benötigt Hilfe bei der Existenzsicherung

Es war immer wieder kritisiert worden, dass das bestehende System der Familienförderung mit Dutzenden Leistungen und gesetzlichen Anspruchsgrundlagen zu kompliziert und bürokratisch sei. Aktuell leben rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind.

Die neue Kindergrundsicherung soll dem Bericht zufolge aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag als Nachfolgeregelung für das heutige Kindergeld und einem nach Alter gestaffelten Zusatzbeitrag, der vom Einkommen des Kindes und der Eltern abhängt.

Der Garantiebetrag solle ab 2025 mindestens der Höhe des dann geltenden Kindergeldes entsprechen. Derzeit sind dies 250 Euro pro Kind. Eingerechnet werden sollen auch heutige Leistungen wie steuerliche Kinderfreibeträge, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe für Kinder und Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Volljährige sollen Geld direkt erhalten

Um die Rechtsposition der Kinder und Jugendlichen zu stärken, soll der Garantiebetrag nicht mehr für den Bedarf der Eltern herangezogen werden können, auch wenn der existenzsichernde Bedarf von Jugendlichen durch eigenes Einkommen gedeckt wird. Werden Kinder volljährig und ziehen aus der elterlichen Wohnung aus, sollen sie den Garantiebetrag künftig direkt erhalten.

Die vorgelegten Eckpunkte sind Grundlage für einen Gesetzentwurf, der nun erarbeitet werden muss. Familienministerin Paus hatte diesen für den kommenden Herbst angekündigt. 2025 sollen Familien und ihre Kinder erstmals von der neuen Kindergrundsicherung profitieren.

Quelle: ntv.de, als/dpa/AFP

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