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Sachsen-Anhalt erlässt Verfügung Waffenbehörden sollen AfD-Mitglieder unter die Lupe nehmen

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In Sachsen-Anhalt sollen die Waffenbehörde prüfen, ob AfD-Mitglieder zuverlässig sind.

In Sachsen-Anhalt sollen die Waffenbehörde prüfen, ob AfD-Mitglieder zuverlässig sind.

(Foto: picture alliance / imageBROKER)

Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem ein. Nun sollen die Mitglieder des Landesverbands, die eine Waffe besitzen, von den Behörden überprüft werden. Bei einer negativen Beurteilung droht der Entzug der Waffenerlaubnis.

Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüfen, die gleichzeitig AfD-Mitglieder sind. Es gebe eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Jene Verfügung solle die Waffenbehörden über die Verfassungsschutz-Einstufung des AfD-Landesverbands als "gesichert rechtsextrem" informieren. Außerdem solle sie die Waffenbehörden darüber in Kenntnis setzen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit deshalb zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu veranlassen seien, so die Sprecherin.

Die "Mitteldeutsche Zeitung" zitierte aus einem Schreiben des Landesverwaltungsamtes an die lokalen Waffenbehörden. In dem sechsseitigen Schreiben heißt es: Sowohl bei Mitgliedern als auch bei Unterstützern der AfD bestehe die "Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" - es müsse bezweifelt werden, dass sie verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen. Als "Unterstützer" gelten etwa parteilose Politiker, die für die AfD bei Wahlen antreten und Mandate annehmen.

Die "erforderliche Zuverlässigkeit" ist laut Waffengesetz eine der Voraussetzungen, die Menschen erfüllen müssen, damit sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommen können. Die Prüfung der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern sei identisch zu der Prüfung in anderen Fällen, erklärte die Sprecherin des Landesverwaltungsamtes. Unter anderem umfasse sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Informationen darüber, wie viele Personen von den Prüfungen betroffen sind, lägen der Behörde derzeit nicht vor, so die Sprecherin.

Laut der "Mitteldeutschen Zeitung" obliegt es im Einzelfall jedem AfD-Mitglied, die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zu widerlegen. "Letztlich müsste sich aus der Widerlegung eine weitestgehende Distanzierung von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Vereinigung ergeben", erklärte das Landesinnenministerium auf Anfrage der Zeitung.

"Gelingt diese Widerlegung der Regelvermutung nicht, folgt hieraus die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit." Dann müsse die Waffenerlaubnis entzogen werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Der Verband hat nach eigenen Angaben 2000 Mitglieder.

Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt nannte das Vorgehen eine "politisch motivierte Maßnahme", die nicht hinnehmbar sei. Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein. "Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen."

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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