Politik

Von wegen "Ramschware" Wer den deutschen Pass kriegt - und wer nicht

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Partnerin Elke Büdenbender 2021 bei der Einbürgerungsfeier im Schloss Bellevue.

(Foto: IMAGO/IPON)

Die Ampelkoalition will die Hürden für eine Einbürgerung senken. Auch das Verbot der Mehrstaatlichkeit soll entfallen. Vonseiten der Union hagelt es Kritik. Dabei sind die Reformpläne schon seit einem Jahr bekannt - und weit weniger drastisch, als es den Anschein hat.

Die Bundesregierung will Einbürgerungen künftig erleichtern. Nicht nur Menschen, die sich besonders gut integriert haben, sollen demnach schneller eingebürgert werden dürfen. Auch die Generation der ehemaligen Gastarbeiter, die bereits seit Jahrzehnten in Deutschland lebt, soll leichter an einen deutschen Pass kommen können. Für jene, die sich nicht für die deutsche oder die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes entscheiden möchten, soll das Verbot der Mehrstaatlichkeit entfallen.

Grundzüge für ein reformiertes Staatsangehörigkeitsrecht waren bereits zwischen den Ampelparteien im Koalitionsvertrag verabredet worden. Auf Seite 94 sind die Pläne seit einem Jahr nachzulesen - dennoch empören sich Teile der Union erst jetzt, wo der Gesetzentwurf fast fertig ist. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP wolle "den deutschen Pass offenbar verramschen", sagte die Vize-Fraktionsvorsitzende der CSU, Andrea Lindholz, der "Bild"-Zeitung. In einem Kommentar der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ist sogar von der "Entwertung der deutschen Staatsangehörigkeit" und einer "Missachtung deutscher Interessen" die Rede.

Tatsächlich sind die Neuerungen aber weit weniger drastisch als die Kritik vermuten lässt. Wesentliche Ausschlussgründe für eine Einbürgerung bleiben unangetastet - etwa eine Straftat, die im In- oder Ausland begangen wurde, oder frühere verfassungsfeindliche Überzeugungen. Auch für Menschen, die ihre Identität nicht nachweisen können, eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben oder lediglich geduldet sind, wird es schwierig. Wer Sozialleistungen vom Staat erhält, hat ebenfalls schlechte Chancen. Eine Einbürgerung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich - etwa nach einer Kündigung aus betrieblichen Gründen oder wenn kleine Kinder im Haushalt zu betreuen sind.

Aufenthaltsdauer

Wer eingebürgert werden will, muss derzeit mindestens acht Jahre "dauerhaft" und "rechtmäßig" - also mit offiziellem Aufenthaltstitel - in Deutschland gelebt haben. Die Ampel will diese Frist auf fünf Jahre verkürzen. Bei besonderen Integrationsleistungen soll es künftig auch möglich sein, sich bereits nach drei Jahren einbürgern zu lassen. Allerdings sind Verkürzungen der Aufenthaltsdauer schon jetzt vorgesehen, etwa für Menschen, die ...

  • einen Integrationskurs besucht haben. Für sie verkürzt sich die notwendige Aufenthaltsdauer bislang auf sieben Jahre.
  • eine besondere Integrationsleistung erbracht haben - zum Beispiel besonders gute Deutschkenntnisse oder schulische und berufliche Leistungen. Auch ein Ehrenamt kann die Aufenthaltsdauer verkürzen, bisher auf sechs Jahre.
  • asylberechtigt, schutzberechtigt oder staatenlos sind. Auch bei ihnen kann die Dauer auf sechs Jahre verkürzt werden.
  • mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Sie können schon nach drei Jahren eingebürgert werden.
  • sich gemeinsam mit ihrem Ehepartner einbürgern lassen wollen sowie für Kinder unter 16 Jahren. Auch für sie genügt schon jetzt eine Vier- beziehungsweise Dreijahresfrist.

Staatsangehörigkeit

Bisher muss jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchte, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. So soll Mehrstaatigkeit verhindert werden. Es gibt allerdings reichlich Ausnahmen - etwa bei Kindern mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil, die von Geburt an mehrere Nationalitäten haben dürfen. Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern müssen sich schon jetzt nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, sofern sie in Deutschland aufgewachsen sind. Das wird nur dann erforderlich, wenn sie im Ausland aufgewachsen sind.

Weitere Ausnahmen gelten für:

  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die im Besitz eines Reiseausweises sind und denen im Heimatland Verfolgung droht
  • Menschen, die aus einem anderen EU-Staat oder der Schweiz stammen
  • Menschen, denen das Heimatland die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verbietet - das ist etwa in Brasilien, Algerien, Eritrea, Libanon, Syrien, Thailand und Tunesien der Fall
  • Menschen, für die das Ablegen der Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes unzumutbar ist - zum Beispiel, wenn die Kosten dafür einen Monatsverdienst oder 1278,23 Euro übersteigen, oder das Herkunftsland eine Reise verlangt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht unternommen werden kann, oder wenn noch Ansprüche des Staates an den Bürger bestehen (etwa durch ein Stipendium, das noch nicht zurückgezahlt wurde)

Die Ampelkoalition möchte Mehrstaatlichkeit künftig für alle erlauben. Zudem sollen in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren "seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat.

Ein politisches Streitthema ist die doppelte Staatsbürgerschaft schon seit Jahren. Während Integrationsbeauftragte eine Ungleichbehandlung kritisieren, weil zum Beispiel Franzosen bei der Einbürgerung ihre Staatsbürgerschaft behalten dürfen, während dies Türken nicht erlaubt ist, argumentieren die Unionsparteien, dass eine Mehrstaatigkeit nicht nur die Integration erschwere, sondern auch eine Privilegierung gegenüber Menschen mit nur einer Staatsangehörigkeit darstelle.

Deutschkenntnisse

Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss derzeit ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können. Was ausreichend bedeutet, legt der "Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen" (GER) fest, der verschiedene Sprachniveaus umfasst. Wer das Sprachniveau B1 beherrscht, kann sich einbürgern lassen. B1 bedeutet, dass Standardsprache angewendet und Hauptpunkte verstanden werden. Menschen können über "Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben".

Ausnahmen gibt es auch hier - etwa für Menschen mit Behinderung, für Kranke oder für Menschen über 65 Jahren. Zudem reichten bereits bisher bei Menschen über 60, die seit mehr als zwölf Jahren in Deutschland leben, auch geringere Deutschkenntnisse aus. Die Koalition setzt an dieser Stelle lediglich im Detail an: So soll für "Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration" das nachzuweisende Sprachniveau noch einmal gesenkt werden - auf die "Fähigkeit zur mündlichen Verständigung".

Einbürgerungstest

Auch ein Einbürgerungstest soll für diese Gruppe wegfallen. Zudem sollen Analphabeten in einer Härtefallregelung auch ohne Sprachtests eingebürgert werden können. Der Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Darin geht es etwa um die deutsche Rechtsordnung, die Kultur und Geschichte des Landes. Laut Bundesinnenministerium haben in den vergangenen Jahren weit über 90 Prozent der Teilnehmer den Test bestanden.

Und auch hier gibt es Ausnahmen: Wer einen deutschen Schul- oder Studienabschluss hat, muss den Test nicht zwingend machen. Darüber entscheidet die Einwanderungsbehörde. Zudem gilt bereits jetzt: Wer wegen Krankheit, Behinderung oder hohen Alters keine staatsbürgerlichen Kenntnisse erwerben konnte, kann auf den Test verzichten. Die Ampel setzt an dieser Stelle also keinen neuen Standard.

Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse

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Im Kern geht es darum, dass die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung akzeptiert wird. Das wird auch schon beim Bekenntnis zum Grundgesetz verlangt, das bei jeder Einbürgerung schriftlich und mündlich abgegeben werden muss. Aktuell meint die "Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse" vor allem den konkreten Fall der Mehrehe: Wer in einer solchen lebt, dem kann bislang die Einbürgerung verweigert werden. Laut Koalitionsvertrag soll diese Regelung "durch klare Kriterien ersetzt" werden.

Bislang gilt der Grundsatz, dass "nach ausländischem Recht mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet" zu sein, "nicht mit den deutschen Lebensverhältnissen vereinbar" ist. Strafbar ist allerdings nur die Schließung einer Vielehe, nicht deren Fortführung in Deutschland, wenn sie zuvor im Ausland geschlossen wurde. Auch eine Meldepflicht für Vielehen gibt es hierzulande nicht - und demnach auch keine offiziellen Zahlen, wie viele Vielehen tatsächlich geführt werden.

Quelle: ntv.de

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