Ausländischer Staatsbesitz im Fokus Yukos-Urteil: Moskau plant nächsten Schritt
24.07.2015, 00:56 Uhr
Russland reagiert auf auf die Reaktionen einiger Staaten nach dem Yukos-Urteil - Gleiches soll mit Gleichem vergolten werden.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Das internationale Schiedsgericht verurteilt Russland, ehemaligen Yukos-Aktionären 50 Milliarden Dollar zu zahlen. Hintergrund ist eine frühere Zwangsenteignung. Moskau lehnt ab, einzelne Staaten frieren deshalb russisches Vermögen ein. Nun ist der Kreml am Zug.
Russland erwägt die Einführung eines neuen Gesetzes zur Beschlagnahmung von ausländischem Staatsvermögen. Ministerpräsident Dmitri Medwedew sagte, die Regierung sollte die Immunität aufheben können, die in Russland für fremde Staatsvermögen gilt. Dies solle die Umsetzung von Justizbeschlüssen erlauben, "darunter die Konfiszierung von Besitz". Die Regierung reagiert damit auf die vorübergehende Beschlagnahmung von russischem Staatsbesitz infolge eines Urteils zum früheren Ölkonzern Yukos.
Das internationale Schiedsgericht in Den Haag hatte im Juli 2014 Russland dazu verurteilt, ehemaligen Aktionären des Yukos-Konzerns Entschädigungen von insgesamt 50 Milliarden Dollar (rund 44 Milliarden Euro) zu zahlen. Die Aktionäre hatten vor dem Gerichtshof wegen Zwangsenteignung geklagt. Yukos war 2004 in einem undurchsichtigen Auktionsverfahren an russische Staatsunternehmen um den Energiekonzern Rosneft verkauft worden.
Staatschefs bleiben außen vor
Moskau lehnt eine Entschädigung der ehemaligen Aktienbesitzer mit der Begründung ab, dass die Gerichtsentscheidung unrechtmäßig sei. Infolge des Urteils wurde in mehreren Ländern, darunter Frankreich und Belgien, russische Vermögenswerte eingefroren. Medwedew sagte nun, das neue Gesetz sei ausgearbeitet worden "im Kontext vielfach illegaler Aktionen, die aus politischen Gründen gegen unseren Staat und unsere Aktiva in gewissen Ländern getroffen wurden".
Laut der Zeitung "Wedomosti" sollen die Vermögenswerte von Staatschefs sowie Botschaften, Kriegsschiffe und Flugzeuge ausgenommen sein. Das Gesetz soll nach der Sommerpause ins Parlament kommen.
Quelle: ntv.de, bad/AFP