Lauernde Gefahren in Afghanistan Zurückgeholter Flüchtling darf bleiben
22.06.2018, 12:01 Uhr
Hashmatullah F. wurde nach eigenen Angaben mehrfach von den Taliban bedroht und beinahe umgebracht.
(Foto: picture alliance / Mohammad Jawa)
Im Dezember wird Haschmatullah F. rechtswidrig abgeschoben, er muss zurück in seine Heimat Afghanistan. Dort ist er vor den Taliban nicht sicher und wird von der Bundesregierung zurückgeholt. Nun entscheidet ein Gericht: Der 24-Jährige darf bleiben.
Ein von der Bundesregierung aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling darf in Deutschland bleiben. Die Bundesrepublik muss ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen, entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, wie ein Sprecher mitteilte. Das bedeutet, dass Haschmatullah F. zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommt und in Deutschland arbeiten darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall des 24-Jährigen hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er 2017 rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben wurde. Er kehrte kurzzeitig nach Bulgarien zurück, wo er sich erstmals registriert hatte. Bulgarien schob F. nach Afghanistan ab. Auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen wurde er im Dezember zurückgeholt. Sein Asylgesuch wurde jedoch im Januar 2018 abgelehnt. Dagegen klagte er.
Das Gericht kam nach einer dreieinhalbstündigen Befragung am Donnerstag anders als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu der Überzeugung, dass die vorgebrachten Fluchtgründe glaubwürdig sind. F. hatte gesagt, er sei von den Taliban bedroht und beinahe umgebracht worden, weil er als Soldat mit den Amerikanern zusammengearbeitet habe. "Deshalb war ich in ihren Augen ungläubig geworden."
Nach eigenen Angaben zerrten ihn die Milizen aus dem Auto, schlugen ihn bewusstlos und hängten ihn mit den Füßen nach oben an einen Baum. Mit Glück habe er sich befreien und flüchten können. Ein Jahr später hätten die Taliban eine Granate in den Hof seiner Familie geworfen. Bei der Explosion wurde F. schwer verletzt.
Seine derzeitige Heimat Tübingen hatte einen Kreis mit Unterstützern für den Asylbewerber gebildet und setzte sich für sein Bleiberecht ein.
Quelle: ntv.de, lri/dpa